{"id":1780,"date":"2025-06-20T14:27:35","date_gmt":"2025-06-20T12:27:35","guid":{"rendered":"https:\/\/gubitz-partner.de\/?post_type=publikation&#038;p=1780"},"modified":"2025-06-27T10:01:24","modified_gmt":"2025-06-27T08:01:24","slug":"was-beweisen-urkunden-nstz-2025-321-ff","status":"publish","type":"publikation","link":"https:\/\/gubitz-partner.de\/en\/veroeffentlichung\/was-beweisen-urkunden-nstz-2025-321-ff\/","title":{"rendered":"Was beweisen Urkunden? NStZ 2025, 321 ff."},"content":{"rendered":"\n<p>Was beweisen Urkunden? Die Frage ist erstaunlich selten bislang gestellt worden. Das ist unserem Kollegen <a href=\"https:\/\/gubitz-partner.de\/writer\/prof-dr-michael-gubitz\/\">Gubitz <\/a>deutlich vor Augen gef\u00fchrt worden beim Mittagessen, eingenommen mit den Kolleg:innen der Kanzlei. <a href=\"https:\/\/www.presserecht-bundesweit.de\/anwaelte-2\/\" target=\"_blank\" rel=\"noopener\">Bj\u00f6rn Elberling<\/a> berichtete von einem Verfahren, in dem sich Folgendes zugetragen hatte: Der Staatsschutzsenat des OLG Koblenz verhandelte wegen des Vorwurfs einer <em>Beihilfe <\/em>und kl\u00e4rte zun\u00e4chst nur auf, ob er diese Beihilfehandlung nachweisen kann. Zur Aufkl\u00e4rung der <em>Haupttat <\/em>wiederum sollte nur das Urteil gegen den Hauptt\u00e4ter und ein \u201eAblaufvermerk\u201c der Polizei verlesen werden. Geht das? Beweist ein Urteil in anderer Sache das Vorliegen eines bestimmten Sachverhalts? Kann das dann durch Verlesung eingef\u00fchrt und einer Verurteilung eines Anderen, hier des mutma\u00dflichen Gehilfen, zugrunde gelegt werden?<\/p>\n\n\n\n<p>Treuen Bloglesern wird das Sujet bekannt vorkommen \u2013  es war hier schon Gegenstand, weil unser Kollege Gubitz hier\u00fcber im letzten Jahr bereits einen <a href=\"https:\/\/gubitz-partner.de\/wp-content\/uploads\/2025\/04\/19-beck-strafrechtstagung-2024_1080x1080.png\">Vortrag<\/a> dazu gehalten hat. Dieser wurde nun, erheblich aufgebohrt vom gesch\u00e4tzten Kollegen Privatdozent Dr. Oliver Harry Gerson, zu einer Ver\u00f6ffentlichung in der <a href=\"https:\/\/rsw.beck.de\/zeitschriften\/nstz\" target=\"_blank\" rel=\"noopener\">Neuen Zeitschrift f\u00fcr Strafrecht<\/a>.<\/p>\n\n\n\n<p>Exemplarische Fragen zum Beweiswert von Urkunden lauten:<\/p>\n\n\n\n<p>\ud83d\udc49es gibt doch Kategorisierungen von Urkunden \u2013 helfen die bei der Bestimmung des Beweiswertes?<\/p>\n\n\n\n<p>\ud83d\udc49 was soll der Beweiswert erg\u00e4nzender Urkundenverlesungen nach \u00a7 253 StPO sein?<\/p>\n\n\n\n<p>\ud83d\udc49 \u00a7\u00a7 250 S. 2 und 244 Abs. 2 StPO: ist die Vernehmung immer das unmittelbare Beweismittel?<\/p>\n\n\n<div class=\"gb-container gb-container-1dd730e7\">\n<div class=\"gb-container gb-container-7b630614\">\n\n<p>\ud83d\udc49 beim Zeugenbeweis, etwa in den Konstellationen von &#8220;Aussage gegen Aussage&#8221;, gibt es so etwas wie Beweisregeln \u2013 sollte das dann nicht auch f\u00fcr das vergleichsweise weniger komplexe Beweismittel Urkunde m\u00f6glich sein?<\/p>\n\n<\/div>\n<\/div>\n\n<div class=\"gb-container gb-container-24efa2ce\">\n\n<figure class=\"wp-block-image size-large\"><img decoding=\"async\" src=\"https:\/\/gubitz-partner.de\/wp-content\/uploads\/2025\/06\/pp_2024-10_gubitz_kiel_A0379_xc_-scaled.jpg\" alt=\"\"\/><figcaption class=\"wp-element-caption\">Rechtsanwalt Dr. Gubitz (Foto: <a href=\"https:\/\/www.pepelange.de\/\" target=\"_blank\" rel=\"noopener\">Pepe Lange<\/a>)<\/figcaption><\/figure>\n\n<\/div>\n\n\n<p>Hier eine kleine Inhaltsangabe:<\/p>\n\n\n\n<p>Nahezu alles, was Buchstaben enth\u00e4lt, darf im Verfahren auch als Urkunde verlesen werden. Weder braucht man bei der Verlesung zu wissen, von wem die Urkunde herr\u00fchrt, noch, ob es sich um ein Original oder eine Kopie handelt. Die mitunter fragw\u00fcrdige Authentizit\u00e4t bzw. Integrit\u00e4t einer Urkunde ist nach der h.M. als Frage der Bestimmung des Beweiswerts erst im Rahmen der Beweisw\u00fcrdigung nach \u00a7 261 StPO zu ber\u00fccksichtigen.<\/p>\n\n\n\n<p>Das erscheint schon auf den ersten Blick als ein Zuviel an Freiheit innerhalb der freien richterlichen W\u00fcrdigung. Der Beitrag geht daher der \u00dcberlegung nach, ob sich aus den unterschiedlichen Herk\u00fcnften der Urkunden, der Vielzahl an denkbaren Urhebern und den unterschiedlichen Formaten nicht eine Kategorisierung f\u00fcr die Beweiswertbestimmung deduzieren l\u00e4sst. Damit wird Neuland betreten: Es finden sich bislang an keiner Stelle dezidierte Ausf\u00fchrungen zum etwaig unterschiedlichen Beweiswert der diversen Typen von Urkunden.<\/p>\n\n\n\n<p>Im Ergebnis l\u00e4sst sich Folgendes festhalten: Der Beweiswert von Urkunden muss im Einzelfall, ausgehend vom Urkundentyp, sorgf\u00e4ltig analysiert werden:<\/p>\n\n\n\n<p>Absichtsurkunden weisen i.d.R. einen hohen Beweiswert auf, da sie gezielt zu Beweiszwecken erstellt wurden und h\u00e4ufig durch formelle Anforderungen besonders abgesichert sind. Sie genie\u00dfen zudem h\u00e4ufig eine gesetzliche Vermutung ihrer Echtheit und Richtigkeit (z.B. gem. \u00a7 415 ZPO).<\/p>\n\n\n\n<p>Berichtsurkunden weisen einen extrem einzelfallabh\u00e4ngigen Beweiswert auf, der erheblich von der Neutralit\u00e4t und Kompetenz der Erstellenden sowie der Objektivit\u00e4t der enthaltenen Informationen abh\u00e4ngt.<\/p>\n\n\n\n<p>Konstitutivurkunden weisen einen hohen Beweiswert in Bezug auf die Begr\u00fcndung oder Gestaltung von Rechtsverh\u00e4ltnissen auf. Ihre Bedeutung h\u00e4ngt von ihrer Echtheit und den gesetzlichen Formvorschriften sowie von der Zuordenbarkeit gegen\u00fcber dem Ersteller ab.<\/p>\n\n\n\n<p>Zufallsurkunden wie handschriftliche Notizen oder SMS\/Chat-Nachrichten k\u00f6nnen einen hohen Beweiswert aufweisen, sofern ihre Authentizit\u00e4t und inhaltliche Relevanz glaubhaft sind. Dies muss jedoch erst durch zus\u00e4tzliche Beweismittel abgesichert werden.<\/p>\n\n\n\n<p>Was folgt daraus f\u00fcr die Praxis? Gerichte d\u00fcrfen keinesfalls pauschal und ungepr\u00fcft einen hohen Beweiswert von Urkunden unterstellen. Die Verteidigung sollte gezielt die Richtigkeit und Vollst\u00e4ndigkeit von Urkunden hinterfragen. Speziell bei Berichtsurkunden ist das kritische Explorieren ihrer Entstehung und ihres Inhalts somit Pflicht. Beweisantr\u00e4ge m\u00fcssen klar erkennen lassen, welche Tatsachen eine Urkunde belegen soll und die Gr\u00fcnde nennen, aus denen gerade diese konkrete Urkunde das auch leisten kann.<\/p>\n\n\n\n<p>Und ganz grunds\u00e4tzlich gilt: Es existiert ebenso wenig \u201edie\u201c Urkunde, wie es \u201eden\u201c Zeugen gibt!<\/p>\n\n\n\n<p><\/p>\n","protected":false},"excerpt":{"rendered":"<p>Was beweisen Urkunden? Die Frage ist erstaunlich selten bislang gestellt worden. Das ist unserem Kollegen Gubitz deutlich vor Augen gef\u00fchrt worden beim Mittagessen, eingenommen mit den Kolleg:innen der Kanzlei. 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