
Schwerpunkt: Wirtschafts- und Steuerstrafrecht
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Vita
- Auszeichnungen 2025: Handelsblatt – „Deutschlands beste Anwälte“ in den Bereichen Wirtschaftsstrafrecht und Steuerstrafrecht; WirtschaftsWoche (öffnet in neuem Tab) – „TOP Anwalt 2025“ im Wirtschaftsstrafrecht
- Auszeichnungen 2024: Handelsblatt (öffnet in neuem Tab) – „Anwalt des Jahres 2024“ für Steuerstrafrecht in der Region Hamburg; WirtschaftsWoche – „TOP Anwalt 2024“ im Wirtschaftsstrafrecht
- Auszeichnungen 2023: Handelsblatt – „Deutschlands beste Anwälte“ im Bereich Steuerstrafrecht; WirtschaftsWoche – „TOP Anwalt 2023“ im Wirtschaftsstrafrecht
- Auszeichnungen 2022: Handelsblatt (öffnet in neuem Tab) – „Deutschlands beste Anwälte“ im Bereich Steuerstrafrecht; WirtschaftsWoche – „TOP Anwalt 2022“ im Wirtschaftsstrafrecht
- Auszeichnungen 2021: Handelsblatt – „Deutschlands beste Anwälte“ im Bereich Steuerstrafrecht; WirtschaftsWoche – „TOP Anwalt 2021“ im Wirtschaftsstrafrecht
- 2020 bis 2024: Vorstandsmitglied der Hanseatischen Rechtsanwaltskammer Hamburg
- Auszeichnungen 2020: WirtschaftsWoche – „TOP Anwalt 2020“ im Wirtschaftsstrafrecht
- Seit 2017 Partner der Kanzlei Gubitz und Partner
- 2016: Promotion zum Dr. jur. an der Christian-Albrechts-Universität Kiel (Gutachter: Prof. Dr. Manfred Heinrich und Prof. Dr. Andreas Hoyer)
- Von 2012 bis 2017 Rechtsanwalt bei zwei deutschlandweit renommierten Kanzleien im Bereich Wirtschafts- und Steuerstrafrecht
Mitgliedschaften
- Mitglied in der Arbeitsgemeinschaft Strafrecht im Deutschen Anwaltverein e.V. (öffnet in neuem Tab)
- Mitglied in der Arbeitsgemeinschaft Strafrecht im Hamburgischen Anwaltverein e.V. (öffnet in neuem Tab)
Veröffentlichungen
Strafbarkeitsrisiken für Steuerberater
In der Dezemberausgabe der Neuen Zeitschrift für Wirtschafts-, Steuer- und Unternehmensstrafrecht (NZWiSt 12/2019) hat unser Partner Rechtsanwalt Dr. Ole-Steffen Lucke eine Anmerkung zu einer Entscheidung des Landgerichts Nürnberg-Fürth vom 21. Februar 2019 (18 Qs 30/173) veröffentlicht. Dr. Lucke setzt sich dabei mit der Frage auseinander, unter welchen Voraussetzungen sich ein Steuerberater bzw. sein Berufshelfer bei ... Weiterlesen
Anmerkung in der NZWiSt
Im Juniheft der Neuen Zeitschrift für Wirtschafts-, Steuer- und Unternehmensstrafrecht (NZWiSt 6/2019) hat unser Partner Rechtsanwalt Dr. Ole-Steffen Lucke eine Anmerkung zu einer Entscheidung des 3. Strafsenats des Bundesgerichtshofs vom 4. Oktober 2018 (3 StR 283/18) veröffentlicht. Aus der Vielzahl der diskussionswürdigen Aspekte dieses Beschlusses greift der Kollege Dr. Lucke zum einen die Frage der ... Weiterlesen
Anmerkung im ND Compliance
In Heft 1/2019 des C.H. Beck‘schen Newsdienst Compliance beschäftigt sich unser Partner Rechtsanwalt Dr. Lucke mit einer problembehafteten Entscheidung des Landesarbeitsgerichts Köln (6 Sa 652/18), nach der dem Geschäftsherrn gegenüber einem bestochenen Angestellten ein zivilrechtlicher Auskunfts- und Rechenschaftsanspruch in Bezug auf das erhaltene Schmiergeld (dem Vorteil i.S. des § 299 StGB) zustehen soll. Dr. Lucke ... Weiterlesen
Der Strafprozess – Strategie und Taktik in der Hauptverhandlung
Im Deubner-Verlag ist nun in erster Auflage ein neu konzipiertes Hilfsmittel für die Verteidigung in der strafrechtlichen Hauptverhandlung erschienen. Unsere Partner Lucke und Molkentin sind mit Beiträgen zur Gerichtsbesetzung (Kapitel 2) und zum Urkundsbeweis (Kapitel 21) vertreten. Auf der Homepage des Verlages finden Sie nähere Informationen zu Inhalt und Konzeption des 1.400 Seiten starken Werkes, ... Weiterlesen
Maßstab für ein legitimes Strafrecht
In seiner Dissertationsschrift (Die Suche nach einem Legitimationsmaßstab für Pönalisierungsentscheidungen in der mehrkulturellen Gesellschaft der Bundesrepublik Deutschland, in Schriften zum Strafecht [Bd. 305], Duncker & Humblot, Berlin 2017) hat unser Partner Rechtsanwalt Dr. Lucke die Frage eines Maßstabs für legitime Strafgesetze in der kulturell pluralisierten deutschen Gesellschaft betrachtet. Unter Herausarbeitung der Kulturabhängigkeit des Strafrechts analysiert ... Weiterlesen