Hier finden Sie eine Zusammenfassung der Informationen zu unserer Erreichbarkeit.
Die einzelnen Anwälte und Mitarbeiter erreichen Sie auch unter individuellen E-Mail-Adressen (Nachname), siehe auch Seite „Anwälte„.
Da es in jüngster Zeit wiederholt zu Netzausfällen auf der Seite des Telekommunikationsdienstleisters gekommen ist, halten wir für diesen Fall die folgenden mobilen Telefonverbindungen bereit:
0163 33 76 444
0176 6362 8230
Diese mobile Erreichbarkeit besteht innerhalb der Büro-Öffnungszeiten; in dringenden Fällen können Sie es aber auch außerhalb unserer Öffnungszeiten versuchen.
Bitte wenden Sie sich zunächst an den jeweiligen Standort mit den hier aufgeführten Telefonnummern.
Kiel
Kanzlei Gubitz und Partner
Dänische Straße 15
24103 Kiel
Tel 0431 54 59 770
Fax 0431 54 59 772
Bürozeiten
Montags bis Donnerstags
von 8.00 Uhr bis 18.00 Uhr
Freitags
von 8.00 Uhr bis 16.00 Uhr
Anfahrt
Mit dem Auto
Aus Süden und Westen (Neumünster, Hamburg, Rendsburg, auch Flensburg und Schleswig) kommend über die A7/A215 Richtung Kiel-Mitte, vor dem Exerzierplatz rechts abbiegen, nächste Kreuzung links, am Rathausplatz und kleinen Kiel vorbei bis zum Parkhaus Kieler Schloss (nächste Parkmöglichkeit). Aus Nordwesten (Eckernförde) kommend über die B76 Abfahrt „Zentrum“, dann links Richtung Zentrum, hinter dem Wilhelmsplatz schräg links, hinter dem Exerzierplatz links abbiegen, am Rathausplatz und kleinen Kiel vorbei bis zum Parkhaus Kieler Schloss (nächste Parkmöglichkeit). Aus Osten (Plön, Lübeck) kommend über die B76 Abfahrt nach rechts auf die Sörensenstraße, an der ersten Ampelkreuzung links abbiegen auf die Bahnhofstraße, weiter auf Kaistraße und Wall, hinter dem Ostseekai zweimal links abbiegen, dann Einfahrt Parkhaus Kieler Schloss (nächste Parkmöglichkeit).
Mit dem Bus
Aus der Innenstadt vom Bahnhof mit zahlreichen Buslinien bis zur Haltestelle Seegarten/Ostseekai.
Hamburg
Kanzlei Gubitz und Partner
Stadthausbrücke 4 (Palaishof)
20355 Hamburg
Tel 040 357 18 212
Fax 040 35 00 41 99
Bürozeiten
Montag bis Freitag
von 9.00 Uhr bis 18.00 Uhr
Anfahrt
Mit dem Auto
Von Osten (Berlin, Lübeck) die A 24 bis Hamburg nehmen, im Kreisverkehr der Sievekingsallee folgen, weiter auf Bürgerweide, Spaldingstraße, Amsinckstraße/ B4, links halten und auf der Amsinckstraße/ B4 bleiben, dann rechts abbiegen auf Rödingsmarkt, weiter auf Graskeller und anschließend auf Stadthausbrücke.
Von Süden (Hannover, Bremen) die A1 bis Veddeler Brückenstraße/B4/B75 in Hamburg nehmen, weiter auf Veddeler Brückenstraße/B4/B75, leicht links abbiegen auf B4, geradeaus auf Amsinckstraße/ B4, dann rechts abbiegen auf Rödingsmarkt, weiter auf Graskeller und anschließend auf Stadthausbrücke.
Von Norden (Kiel) die A7 bis Ausfahrt 26-HH-Stellingen nehmen, rechts abbiegen auf Kieler Str./B4, links abbiegen auf Stresemannstraße/B4, einen der zwei linken Fahrstreifen benutzen, um links auf Rödingsmarkt abzubiegen, weiter auf Graskeller und anschließend auf Stadthausbrücke.
Mit dem Zug
Vom Hauptbahnhof Hamburg aus erreichen Sie die Kanzlei in ca. 5 Minuten: Mit der S1 (Richtung: Wedel) oder der S3 (Richtung: Pinneberg) bis Haltestelle „Stadthausbrücke“ fahren und den Ausgang „Neuer Wall“ nutzen.

Terminvereinbarung
Für Besprechungen vereinbaren Sie bitte zuvor einen Termin mit unseren Mitarbeitern, die Sie zu den o.g. Zeiten unter den o.g, Kanzleinummern erreichen. Bitte bereiten Sie sich darauf vor, schon im ersten Telefonat die zuständige Behörde (z.B. welche Polizei oder Staatsanwaltschaft?) und ein Aktenzeichen sowie Verfahrensstand (z.B. ob eine Anklage schon erhoben worden ist) mitzuteilen. Bringen Sie bitte zur Besprechung eventuell vorhandene Schriftstücke mit.

Eilfälle
In Eilfällen (Durchsuchung/Beschlagnahme/Verhaftung) während der Bürozeiten weisen Sie bitte unsere Mitarbeiter unter der Kanzleinummer 0431 545 97 70 ausdrücklich auf diese besondere Situation hin. Sie werden Ihnen sagen können, innerhalb welchen Zeitraums ein Rechtsanwalt aus der Kanzlei Gubitz und Partner erreichbar ist und Ihnen gegebenenfalls anbieten, den Einsatz eines kompetenten Kollegen zu vermitteln. Bitte versuchen Sie, die zuständige Behörde (z.B. welche Polizei oder Staatsanwaltschaft?) und ein Aktenzeichen mitzuteilen.
Strafverteidiger-Notdienst
An Wochenenden und Feiertagen ist in Kiel und Umgebung auch der Strafverteidiger-Notdienst Kiel unter der Rufnummer 0172 514 79 79 für Sie erreichbar. Bitte beachten Sie, dass diese Rufnummer nur für dringende Fälle und nur für Strafsachen eingerichtet worden ist. Weisen Sie die Kollegen ggf. darauf hin, wenn bereits ein Mandatsverhältnis zur Kanzlei Gubitz und Partner besteht.
Bundesweit sind auch in anderen Regionen Notdienste tätig
www.ag-strafrecht.de/notdienst/ (öffnet in neuem Tab).

Vollmachten
Hier besteht die Möglichkeit Strafprozessvollmachten herunterzuladen. Bitte senden Sie diese postalisch (also nicht digital) an unser Büro zurück; in Eilfällen gerne auch per Fax. Bitte beachten Sie, dass durch die bloße Übersendung einer unterschriebenen Vollmacht ein Mandatsverhältnis noch nicht begründet wird.
Downloads
- Vollmacht allgemein (Kiel)
- Vollmacht allgemein (Hamburg)
- Strafprozessvollmacht Bauhofer / POA
- Strafprozessvollmacht Buchholz / POA
- Strafprozessvollmacht Gubitz / POA
- Strafprozessvollmacht Lucke / POA
- Strafprozessvollmacht Molkentin / POA
- Strafprozessvollmacht Schaar / POA
- Strafprozessvollmacht Weber / POA
- Strafprozessvollmacht Nietzsch / POA

PGP
Sie können mit uns auch sicher per PGP-Verschlüsselung kommunizieren. Bitte beachten Sie, dass der Inhalt verschlüsselter E-Mails nicht auf den mobilen Endgeräten der Rechtsanwälte gelesen werden kann. Eine Kenntnisnahme ist daher regelmäßig nur zu den üblichen Arbeitszeiten möglich.
Unseren öffentlichen PGP-Schlüssel für eine sichere Kommunikation per E-Mail finden Sie hier:
Downloads
Datenschutz
Datenschutzbeauftragter der Kanzlei ist Michael Gubitz, Kontaktaufnahme bitte über datenschutz@gubitz-partner.de.