In einem weiteren Praxiskommentar für die Neue Zeitschrift für Strafrecht von Rechtsanwalt Gubitz geht es um die Aktenkenntnis von Nebenklägern in „Aussage gegen Aussage“-Konstellationen. Der 5. Strafsenat des Bundesgerichtshofs hat in seiner Entscheidung vom 5. April 2016 ausgeführt: „Regelmäßig drängt auch in Aussage-gegen-Aussage-Konstellationen die Aufklärungspflicht des Gerichts nicht dazu, Feststellungen zur Wahrnehmung des sich aus § StPO ergebenden Akteneinsichtsrechts zu treffen.“ Rechtsanwalt Gubitz hält dies unter Bezugnahme auf die grundlegende Entscheidung des 1. Strafsenats aus dem Jahre 2000 zur Aussageanalyse (BGHSt 45, 167 ff.) für unzutreffend.
Beweiswürdigung bei Aktenkenntnis des Nebenklägers – NStZ 16, 367
Thema: Strafprozessrecht
Gubitz + Partner
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