Pflichtverteidigung und Wiedereinsetzung

Fehlender Pflichtverteidiger als Wiedereinsetzungsgrund, Anmerkung zu: OLG Schleswig, Beschl. v. 23.09.2008 – 2 Ss 139/08, Strafverteidiger 2010, S. 62 f.

Zur Wiedereinsetzung gegen die Versäumung der Revisionseinlegungsfrist bei einem jungen Angeklagten, der sich nicht selbst verteidigen konnte und dem trotzdem kein Verteidiger bestellt worden war.

Thema: Strafprozessrecht

Prof. Dr. Michael Gubitz

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