Dr. Schaar ist Fachanwalt für Strafrecht und Strafverteidiger u.a. für Kapitaldelikte sowie Drogen- und BtM-Verfahren in Kiel
im BtM-Bereich werden Cannabis-/KCanG (öffnet in neuem Tab)-Verfahren und BtMG (öffnet in neuem Tab)-Verfahren, der Besitz und Erwerb von Betäubungsmitteln, das Handeltreiben mit Betäubungsmitteln, die Einfuhr und Ausfuhr von Betäubungsmitteln, der Begriff der nicht geringen Menge (öffnet in neuem Tab), die Qualifikation des bandenmäßigen Drogenhandels (öffnet in neuem Tab) sowie Durchsuchung (öffnet in neuem Tab) und Beschlagnahme, Untersuchungshaft (öffnet in neuem Tab) und das Jugendstrafverfahren mit BtM-Bezug abgedeckt
Dr. Schaar verteidigt auch schwerpunktmäßig in Disziplinarverfahren und berufsrechtlichen Verfahren
Sie erreichen Dr. Schaar über unser Kieler Büro:
tel 0431 54 59 770
schaar@gubitz-partner.de
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Vita
- 2014: Promotion zum Dr. jur. (Gutachter: Prof. Dr. Monika Frommel und Prof. Dr. Heribert Ostendorf)
- Seit 2013 Fachanwalt für Strafrecht
- Seit 2011 Partner der Kanzlei
- Seit 2011 Lehrbeauftragter für Vernehmungslehre
- Von 2004 bis 2008 Wissenschaftlicher Mitarbeiter am Institut für Sanktionenrecht und Kriminologie, Prof. Dr. Frommel, an der Christian-Albrechts-Universität zu Kiel
Mitgliedschaften
- Schleswig-Holsteinische Strafverteidigervereinigung

Veröffentlichungen
Der Grundtatbestand des Menschenhandels in § 232 Abs. 1 StGB
„Menschenhandel“, illegale Migration und die EU-Osterweiterung
Rezension zu Tobias Singelnstein; Peer Stolle:
Werbung für Sexualkontakte durch Prostituierte
Zu § 232 Abs. 1 StGB, Menschenhandel:
Alle relevanten Publikationen angezeigt.