Unser Kollege Gubitz referiert erneut für die Deutsche Stiftung für internationale rechtliche Zusammenarbeit e.V. (IRZ)

Diesmal wird ein Seminar mit dem Jordanischen Justizministerium stattfinden. Die Einzelheiten finden sich im Programm:

Auch wenn naturgemäß in einer halbtägigen Veranstaltung nur erste Eindrücke vermittelt werden konnten, so waren auch diese interessant:

  • Eine Prozesskostenhilfe im Strafrecht (anders als Deutschland, wo es die Pflichtverteidigung (öffnet in neuem Tab) gibt) ist in Jordanien erst bei einer Straferwartung von 3 Jahren möglich (dann auf Antrag), ab 10 Jahren gibt es eine obligatorische Prozesskostenhilfe (also auch so etwas wie eine Pflichtverteidigung).
  • Im durch Angehörige des Jordanischen Justizministeriums und der Jordanischen Justiz besetzten Auditorium waren etwa zur Hälfte Männer und Frauen.
  • Als erfreuliche Entwicklung wurde von jordanischer Seite die Korrelation zwischen einem Anstieg der Pflichtverteidigungszahlen und Freispruchquote hervorgehoben.

Unser Kollege Gubitz wiederholt die Binse, wie auch bei den Veranstaltungen mit chinesischen Delegationen oder in Pristina: Der Blick über den Tellerrand lohnt immer; Dank an die IRZ (öffnet in neuem Tab)!

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