Im Februar 2016 war das Kieler Landgericht dem Antrag von Rechtsanwalt Molkentin gefolgt und hatte in einem Fall von Untreue im Gesamtumfang von mehr als 1.000.000 € eine zweijährige Bewährungsstrafe verhängt. Die Staatsanwaltschaft wollte mit der Revision eine höhere, dann nicht mehr aussetzungsfähige Strafe erreichen. Nun hat sie ihre Revision zurückgenommen, das Urteil ist damit rechtskräftig.
Bewährungsstrafe in Kieler Untreue-Verfahren rechtskräftig
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