BRAK-Stellungnahme 75/2024 zum strafrechtlichen Schutz vor Deepfakes

Stellungnahme 75/2024 der Bundesrechtsanwaltskammer zum Entwurf eines Gesetzes zum strafrechtlichen Schutz von Persönlichkeitsrechten vor Deepfakes – BR-Drucks. 222/24 (Beschluss), vorbereitet gemeinsam von den BRAK-Ausschüssen Medienrecht und Strafprozessrecht. Unser Kollege Prof. Dr. Michael Gubitz war Berichterstatter des BRAK-Ausschusses StPO. Da es um die Neuschaffung eines Straftatbestandes geht, ein heikles Unterfangen. Strafverteidiger haben eine gewisse Skepsis dem Reflex gegenüber, auf gesellschaftliche Fehlentwicklungen mit dem Ruf nach neuen Strafbarkeiten zu reagieren. Hier war vorausgegangen die EU-Richtlinie zur Bekämpfung von Gewalt gegen Frauen und häuslicher Gewalt (öffnet in neuem Tab). Diese muss von den Mitgliedsländern bis 2027 in nationales Recht umgesetzt werden. Enthalten in der Stellungnahme ist nun ein konkreter Vorschlag, wie die europarechtlichen Vorgaben möglichst minimalinvasiv in das StGB zu implementieren sind. Von Seiten des BRAK-Ausschusses Medienrecht hatten die Kollegen Dr. Till Dunckel (öffnet in neuem Tab), Jens Ferner (öffnet in neuem Tab) und Dr. Jasper Prigge, LL.M. (öffnet in neuem Tab) die Berichterstattung übernommen, unser Kollege Gubitz hat sich über die sehr kollegiale Zusammenarbeit gefreut.

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