Nach fast siebenmonatiger Untersuchungshaft ist das Landgericht Itzehoe heute den Anträgen der Verteidiger Martin Lemke, Andreas Thiel, Arne Weller (alle Hamburg) und Michael Gubitz gefolgt und hat die Haftbefehle gegen zwei Angeklagte im Prozess um den Großbrand einer Discothek in Wedel (Berichterstattung etwa hier (öffnet in neuem Tab)) aufgehoben. Die Verteidigung hatte von Anfang an deutliche Kritik an den Ermittlungen geübt (siehe hier (öffnet in neuem Tab)) und unter anderem darauf hingewiesen, dass angesichts fehlender Sachverständigengutachten nicht einmal feststehe, dass es sich überhaupt um eine Brandstiftung gehandelt hat. Die von den beteiligten Versicherungen beauftragten Untersuchungen erbrachten hierzu widersprüchliche Ergebnisse und schlossen insbesondere auch einen technischen Defekt nicht aus. Der Tatverdacht gegen zwei der Angeklagten beruhte ausschließlich auf den Angaben eines dritten Angeklagten, eines sogenannten Kronzeugen. Diese Angaben hat er in der Verhandlung nicht wiederholt. Das Gericht sieht damit – nach drei Hauptverhandlungstagen – keinen für eine Untersuchungshaft ausreichenden Tatverdacht mehr. Weitere Presseberichte hier (öffnet in neuem Tab) oder hier (öffnet in neuem Tab).
Disco-Brand in Wedel: Gericht hebt Haftbefehl auf
Gericht hebt Haftbefehl auf
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