Unser Kollege Gubitz hat mit PD Dr. Oliver Harry Gerson (öffnet in neuem Tab) einen Beitrag zur Fort-/Aus- und Weiterbildung von ehrenamtlichen Richter:innen geleistet. In der Zeitschrift “Richter ohne Robe” (öffnet in neuem Tab) wurde der Artikel “Urkunden als Beweismittel im Strafprozess” veröffentlicht.

Aus dem Abstract: “Der Beitrag untersucht die Rolle von Urkunden als Beweismittel im Strafprozess und zeigt, dass ihre praktische Bedeutung trotz eines extrem weit gefassten Urkundenbegriffs in der StPO kaum reflektiert wird. Während nahezu jedes schriftfixierte Gedankenergebnis – vom Handelsregisterauszug bis zum Chat-Screenshot – als Urkunde verlesen und verwertet werden darf, wird der Beweiswert hochgradig heterogener Dokumenttypen häufig unkritisch als „objektiv“ vorausgesetzt. Der Text systematisiert Urkunden in vier Funktionskategorien und arbeitet heraus, dass sich ihre Beweiskraft strukturell unterscheidet. Da Gesetz und Rechtsprechung bislang keine belastbaren allgemeinen An dem Amt der Schöff:innen Interessierte finden auf dieser Seite (öffnet in neuem Tab) weitere Informationen.Bewertungsmaßstäbe für Urkunden etabliert haben, verlagert sich die Differenzierung in die freie richterliche Beweiswürdigung nach § 261 StPO – mit dem Risiko unreflektierter Wahrheitszuschreibungen zum „geschriebenen Wort“. Zentral ist die Erkenntnis, dass Urkunden – mit Ausnahme konstitutiver Schriftstücke – lediglich Indizien liefern und daher stets im Kontext anderer Beweismittel zu würdigen sind.”
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