Fachanwalt für Strafrecht

Prof. Dr. Michael Gubitz

Schwerpunkt: Wirtschaftsstrafrecht

Kontakt Kiel

tel 0431 54 59 770
gubitz@gubitz-partner.de

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Vita

  • Veröffentlichung im Juni 2023Gubitz/Gerson/Hailer/Weber, Strafmaßfindung und Strafmaßverteidigung (öffnet in neuem Tab), C.F. Müller Verlag
  • Seit 2020 Mitglied des Ausschusses Strafprozessrecht (öffnet in neuem Tab) der Bundesrechtsanwaltskammer
  • Seit 2016 Praxiskommentator der Neuen Zeitschrift für Strafrecht, NStZ
  • 2011 Verleihung der Bezeichnung „Honorarprofessor“ durch die Ruhr-Universität Bochum
  • 2010 Wahl in den Vorstand der Schleswig-Holsteinischen Rechtsanwaltskammer
  • Seit 2006 Lehrbeauftragter  für Straf- und Strafprozessrecht an der Ruhr-Universität Bochum
  • Seit 2005 Lehrbeauftragter  für „Vernehmungslehre“ an der Christian-Albrechts-Universität zu Kiel
  • Von 2005 bis 2021 Stellvertretender Vorsitzender der Schleswig-Holsteinischen Strafverteidigervereinigung
  • Seit 2004 Referent in der Ausbildung für Rechtsreferendare in der Anwaltspflichtstation „Der Anwalt als Strafverteidiger“
  • 2000 Verleihung der Bezeichnung „Fachanwalt (öffnet in neuem Tab) für Strafrecht“ durch die Schleswig-Holsteinische Rechtsanwaltskammer
  • Von 1999 bis 2001 Leiter der Arbeitsgemeinschaften Strafrecht I und II an der Universität Kiel
  • 1997 Zulassung als Rechtsanwalt
  • Juni 1995 Promotion zum Dr. jur. (Gutachter: Prof. Dr. Eckhard Horn und Prof. Dr. Erich Samson)
  • 1994 Wissenschaftlicher Mitarbeiter am Lehrstuhl für Strafrecht, Strafprozessrecht und Rechtstheorie von Prof. Dr. Hoyer an der Universität Regensburg
  • Von 1993 bis 1994 Mitglied des Graduiertenkollegs „Nationales und internationales Umweltrecht“ (Sprecher: Prof. Dr. Erich Samson) an der Universität Kiel mit einem Promotionsstipendium der Deutschen Forschungsgemeinschaft (DFG)

Eine Darstellung der Person von Rechtsanwalt Gubitz findet sich in diesem Artikel (öffnet in neuem Tab) der Landeszeitung aus dem Jahre 2013 und auch diesem Interview für den C.F. Müller Verlag. Für den Beck’schen Studienführer Jura hat Rechtsanwalt Gubitz in 2015 seine Perspektive zur Anwaltstätigkeit im Strafrecht formuliert. Eine Darstellung nicht nur für den juristischen Nachwuchs. Die Nachrichtenmagazine FOCUS und Stern empfehlen Prof. Dr. Michael Gubitz im Bereich des Strafrechts. Nachzulesen ist dies im FOCUS-SPEZIAL von September 2019 und Stern aus dem Jahre 2020. Unser Kollege ist außerdem Mitautor eines der Standardwerke für die juristische Ausbildung, Strafrecht im Assessorexamen, mittlerweile in 9. Auflage erschienen im Beck-Verlag und des im Jahre 2023 erstmals herausgegebenen Handbuchs „Strafmaßfindung und Strafmaßverteidigung“ (öffnet in neuem Tab) in der renommierten Reihe Praxis der Strafverteidigung (öffnet in neuem Tab).


Mitgliedschaften

  • Schleswig-Holsteinische Strafverteidigervereinigung
  • Arbeitsgemeinschaft Strafrecht im Deutschen Anwaltsverein (Arge Strafrecht im DAV)
  • Republikanischer Anwältinnen und Anwälteverein (RAV) e.V.
  • Wirtschaftsstrafrechtliche Vereinigung (WisteV) e.V.
  • Deutsche Strafverteidiger e.V.

Veröffentlichungen

Gubitz/Gerson/Hailer/Weber, Strafmaßfindung und Strafmaßverteidigung

Praxis der Strafverteidigung, Bd. 40

Anwaltstag: „Gegeneinander für das Recht – Wahrheit und Diskurs“

StraFo 2022, S. 338 - 344: Ergebnisse der Podiumsdiskussion der Arbeitsgemeinschaft Strafrecht im DAV auf dem Deutschen Anwaltstag 2022 in Hamburg

Auf dem 73. Deutschen Anwaltstag war das Rahmenthema „Miteinander für das Recht“. Die Arbeitsgemeinschaft Strafrecht im DAV hatte dafür eine Diskussionsveranstaltung unter den Arbeitstitel „Gegeneinander für das Recht - Wahrheit und Diskurs“ gestellt. Die im Rahmen der Podiumsdiskussion vorgestellten Thesen und Beiträge von LOStA Dr. Robert Junck, Dr. Oliver Harry Gerson und unseres Kollegen FAStR und RA Prof. Dr. Michael Gubitz wurden verschriftlicht und um Nachweise erweitert im StrafverteidigerForum veröffentlicht:

• „Gemeinsame Wahrheitsfindung“ als Ziel des Verfahrens (Junck)
• „Domestiziertes Gegeneinander“ als Grundstein effektiver Erkenntnis (Gerson)
• „Situatives Miteinander und Gegeneinander“ als gute Verteidigung (Gubitz)

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