Die Staatsanwaltschaft Itzehoe hat auf Anordnung des Generalstaatsanwaltes des Landes Schleswig-Holstein ein Ermittlungsverfahren gegen eine Kieler Staatsanwältin wegen des Verdachts der Rechtsbeugung eingeleitet. Nach der Berichterstattung auf kn-online (öffnet in neuem Tab) und shz.de (öffnet in neuem Tab) soll die Notveräußerung beschlagnahmter Tiere in sechs Fällen den Verdacht strafbarer Handlungen begründen, weil die gesetzlich vorgeschriebene Benachrichtigung der Betroffenen unterblieben ist.
Hier ist noch nicht bekannt, welche Vorfälle letztlich das Fass zum Überlaufen gebracht haben. Die Kanzlei Gubitz und Partner hat bereits seit längerem auf das Gebaren dieser Strafverfolgerin hingewiesen, nachzulesen etwa hier, (öffnet in neuem Tab) hier (öffnet in neuem Tab) sowie hier (öffnet in neuem Tab) und auch an anderen Stellen in der Dokumentation zum SMS-Chat-Verfahren. Auch Kollegen aus anderen Kanzleien haben die irritierenden Verhaltensweisen der Staatsanwältin in anderen Verfahren zum Anlass von Beschwerden beim zuständigen Leitenden Oberstaatsanwalt genommen.
Zu dem Thema gibt es auch eine Kleine Anfrage (öffnet in neuem Tab) einer Abgeordneten der Piraten-Partei im Schleswig-Holsteinischen Landtag.