Auf Einladung der Deutschen Stiftung für internationale rechtliche Zusammenarbeit e.V. (IRZ) (öffnet in neuem Tab), Berlin, referiert unser Kollege Prof. Dr. Michael Gubitz gemeinsam mit Prof. Dr. Georg Güntge, Leitender Oberstaatsanwalt und Ständiger Vertreter des Generalstaatsanwalts des Landes Schleswig-Holstein, an zwei Tagen in Pristina, der Hauptstadt des Kosovo.
Die Themen sind: „Die Rolle der Verteidigung beim Zeugenschutz: Zwischen Opferschutz und Recht auf ein faires Verfahren“ und „Minderjährige Beschuldigte und Angeklagte: Kooperation, Absprachen und Verteidigungsrechte“.
An dem Seminar nehmen Richter:innen und Staatsanwält:innen aus dem Kosovo teil.

Aus dem Programm:
„Ziel des Workshops ist es, den Teilnehmenden ein vertieftes Verständnis für die rechtlichen Grundlagen im Bereich des Zeugenschutzes und der Kronzeugenregelungen zu vermitteln. Dazu gehört insbesondere, die Rolle und den rechtlichen Status von geschützten Zeugen zu verstehen, die rechtlichen Voraussetzungen für die Gewährung von Schutzmaßnahmen und Anonymität zu unterscheiden sowie die Wirksamkeit und Struktur bestehender Zeugenschutzprogramme zu bewerten. Relevante internationale Standards und bewährte Praktiken werden ebenfalls thematisiert, um ein umfassendes Bild der aktuellen rechtlichen und organisatorischen Rahmenbedingungen zu geben.
Die Teilnehmenden sollen ein erhöhtes Bewusstsein für die besonderen Bedürfnisse und Herausforderungen von gefährdeten Zeugen, Hinweisgebern, kooperierenden Zeugen und Kronzeugen entwickeln. Sie lernen, wie Schutzmaßnahmen effektiv geplant und umgesetzt werden können, um Sicherheit, Anonymität und Integrität der Aussage zu gewährleisten. Darüber hinaus werden sie befähigt, das Konzept und die Anwendung von Strafmilderungsvereinbarungen zu analysieren, die rechtlichen Voraussetzungen und Verfahrensstufen zu bewerten, in denen solche Vereinbarungen erzielt werden können, sowie die Arten von Strafen zu identifizieren, die im Rahmen einer Strafmilderungsvereinbarung empfohlen werden können.
Ein weiteres Ziel des Workshops ist es, den Teilnehmenden die Fähigkeit zu vermitteln, das erlernte Wissen und die Best-Practice-Ansätze in ihrer täglichen beruflichen Praxis anzuwenden. Sie sollen befähigt werden, effektiv mit Strafverfolgungsbehörden, Justiz, Sicherheitsdiensten und anderen relevanten Institutionen zusammenzuarbeiten, um den bestmöglichen Schutz und die wirksamste Unterstützung für Zeugen und Kronzeugen sicherzustellen. Dabei wird auch die Rolle und der Status kooperierender Zeugen in Strafverfahren eingehend behandelt.“