Die neue Ausgabe des von den Kanzleien GÖRG (öffnet in neuem Tab), NEUWERK (öffnet in neuem Tab) und uns herausgegebenen Newsdienst Compliance des Verlag C.H.BECK oHG ist erschienen.
I. Editorial
Im Editorial der Ausgabe, das unsere Kollegin Carolin Püschel verfasst hat, geht es um die Frage, ob ein aus der Unternehmenssphäre herrührender und den Unternehmensverantwortlichen bekannt gewordener Gesetzesverstoß gegenüber staatlichen Ermittlungsbehörden offengelegt werden muss bzw. sollte. Das Justizministerium der Vereinigten Staaten von Amerika (DoJ) hat insoweit kürzlich bekannt gegeben, einen neuen Anreiz für entsprechende Selbstanzeigen schaffen zu wollen. Demnach sollen unternehmensbezogene Gesetzesverstöße nicht sanktioniert werden, wenn sie im zeitlichen Zusammenhang mit der Durchführung einer Unternehmensfusion oder -übernahme den Ermittlungsbehörden offenbart werden und bestimmte weitere Voraussetzungen erfüllt sind.
Die Pressemitteilung des DoJ vom 4. Oktober 2023 kann hier (öffnet in neuem Tab) abgerufen werden.
II. Newsdienst Spezial
Dr. Matthias Peukert (öffnet in neuem Tab) und Philipp Rhein (öffnet in neuem Tab) analysieren im Rahmen eines Newsdienst Spezials einen Bußgeldtatbestand, der im Zuge der Umsetzung des Gesetzes zur Verbesserung der Bekämpfung von Finanzkriminalität in § 56 Abs. 1 S. 1 Nr. 69a GwG-E neu eingeführt werden soll (vgl. BR-Drs. 506/23 (öffnet in neuem Tab)). Der Tatbestand soll den Verstoß gegen die Pflicht zur elektronischen Registrierung bei der Zentralstelle für Finanztransaktionsuntersuchungen nach § 45 Abs. 1 Satz 2 GwG sanktionieren und richtet sich an alle Verpflichteten i.S.d. § 2 Abs. 1 GwG.
III. Entscheidungsbesprechungen
Dr. Stefan Schmidt-Lauber (öffnet in neuem Tab) und Philip Hackethal (öffnet in neuem Tab) besprechen ein Urteil des BAG vom 6.6.2023 (Az.: 9 AZR 383/19 (öffnet in neuem Tab)), in dem sich das BAG zu der Frage geäußert hat, ob eine gleichzeitige Wahrnehmung der Funktionen des Datenschutzbeauftragten und des Betriebsratsvorsitzenden zulässig ist. Das BAG hat dies im Ergebnis verneint und den Datenschutzbeauftragten aufgrund eines möglichen Interessenkonfliktes abberufen.
IV. Aufsatzbesprechungen
Im Bereich der Aufsatzbesprechungen geht es zum einen um den Einfluss von Algorithmen auf die Arbeit der Kartellbehörden und um die Notwendigkeit einer Anpassung der kartellrechtlichen Compliance (s. Dohrn/Reinhold, WuW 2023, 540 – 546 (öffnet in neuem Tab)). Zum anderen wird – anlässlich eines Urteils des BAG vom 29.6.2023 (Az.: 2 AZR 296/22 (öffnet in neuem Tab)) – die Problematik der offenen Videoüberwachung und der Verwertbarkeit von Videoaufzeichnungen nach der DSGVO durch den Arbeitgeber thematisiert (s. Sorber, BB 2023, 2420 – 2424 (öffnet in neuem Tab)).
V. Nachrichten
Schließlich berichten wir u.a. über einen ESG-Compliance-Musterfragebogen (öffnet in neuem Tab) des GDV und des VÖB für Corporate Schuldscheindarlehen und über das Inkrafttreten der Meldepflichten zu finanziellen Zuwendungen aus Drittstaaten nach der Foreign Subsidies Regulation sowie über den Beschluss der 11. GWB-Novelle durch den Bundesrat.
Den Volltext der Ausgabe finden Sie hier (öffnet in neuem Tab).