Das Bundesjustizministerium hat – noch unter der Führung von Frau Leutheusser-Schnarrenberger – Reformüberlegungen zur Unterbringung in einem psychiatrischen Krankenhaus nach dem Strafgesetzbuch – § 63 StGB vorgestellt (öffnet in neuem Tab)und unter anderem den Rechtsanwaltskammern die Gelegenheit zur Stellungnahme hierzu gegeben. Für die Schleswig-Holsteinische Rechtsanwaltskammer hat Rechtsanwalt Gubitz die angedachten Änderungen in diesem Bereich ausdrücklich begrüßt, jedoch auch Schwächen des Papiers aus dem Ministerium aufgezeigt.
Stellungnahme zur Änderung des § 63 StGB
Stellungnahme der RAK-SH zu den Reformüberlegungen des BMJ zur Unterbringung
20130715_Eckpunkte_Reformvorschlaege_Unterbringungsrecht
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