Inhaltsübersicht:
Was ist eine Steuerhinterziehung?
Eine Steuerhinterziehung begeht insbesondere, wer vorsätzlich unrichtige Angaben zu steuerlich erheblichen Tatsachen macht oder die Finanzbehörden über solche Umstände pflichtwidrig in Unkenntnis lässt und dadurch Steuern verkürzt bzw. nicht gerechtfertigte Steuervorteile erlangt (§ 370 Abs. 1 AO (öffnet in neuem Tab)).
Worauf kommt es bei dem Vorwurf der Steuerhinterziehung an?
Die strafbewehrte Tathandlung bezieht sich dabei stets auf den jeweiligen Veranlagungszeitraum einer bestimmten Steuerart, so dass bei Abgabe verschiedener falscher Steuererklärungen im Regelfall auch von mehreren Steuerhinterziehungsdelikten auszugehen ist; ebenso, wenn die Abgabe notwendiger steuerlicher Erklärungen versäumt wurde. Dies gilt jedoch nicht, wenn durch ein und dieselbe Handlung unterschiedliche Steuerarten verkürzt werden. Nach der gesetzlichen Legaldefinition liegt eine Steuerverkürzung im Ergebnis vor allem dann vor, wenn Steuern nicht, nicht in voller Höhe oder nicht rechtzeitig festgesetzt werden (§ 370 Abs. 4 S. 1 AO).
Was bedeutet „Kompensationsverbot“?
Für den Steuerschaden ist es dabei erst einmal ohne Belang, ob eine Steuerermäßigung oder ein Steuervorteil aus anderen Gründen hätte beansprucht werden können (§ 370 Abs. 4 S. 3 AO) – das sogenannte Kompensationsverbot.
Wann ist der Vorsatz einer Steuerhinterziehung gegeben?
Der zur Verwirklichung des Straftatbestandes erforderliche Vorsatz setzt voraus, dass der Täter den Steueranspruch, seine Steuer- sowie Erklärungspflicht kennt und eine Steuerverkürzung zumindest für möglich hält (bedingter Vorsatz reicht aus).
Welche Strafe droht bei der Steuerhinterziehung?
Für den Regelfall einer Steuerhinterziehung sieht das Gesetz einen Strafrahmen von Geldstrafe oder Freiheitsstrafe bis zu fünf Jahren vor (§ 370 Abs. 1 AO). Nach den allgemeinen strafrechtlichen Regelungen bewegt sich eine Geldstrafe dabei zwischen fünf und 360 Tagessätzen (§ 40 Abs. 1 StGB (öffnet in neuem Tab)), eine Freiheitsstrafe beträgt mindestens einen Monat (§ 38 Abs. 2 StGB (öffnet in neuem Tab)). Treffen mehrere Straftaten zusammen, ist eine Gesamtstrafe zu bilden die 780 Tage Geldstrafe bzw. 15 Jahre Freiheitsstrafe nicht übersteigen darf (§ 54 Abs. 2 StGB (öffnet in neuem Tab)).
Wann ist ein erhöhter Strafrahmen bei der Steuerhinterziehung gegeben?
Nach der gesetzgeberischen Wertung ist für besonders schwere Fälle der Steuerhinterziehung ein erhöhter Strafrahmen von sechs Monaten bis zu zehn Jahren Freiheitsstrafe vorgesehen, wobei hierzu auch Regelbeispiele normiert sind, welche für das Vorliegen entsprechender Fallgestaltungen sprechen (§ 370 Abs. 3 AO).
Was bedeutet „Steuerhinterziehung großen Ausmaßes“?
Für die Verfahrenspraxis von herausragender Relevanz ist insoweit die Steuerverkürzung oder das Erlangen nicht gerechtfertigter Steuervorteile im großen Ausmaß (§ 370 Abs. 3 Nr. 1 AO). Dieses Tatbestandsmerkmal wird von der Rechtsprechung ab einem Hinterziehungsbetrag von 50.000 Euro bejaht, wobei hierbei auf die einzelne Tathandlung abgestellt wird. Im Falle einer zu bildenden Gesamtstrafe kommt es also nicht auf den Gesamtsteuerschaden an. Betrachtungsgegenstand ist vielmehr lediglich die jeweilige Steuerstraftat. Bei durch dieselbe Handlung verwirklichten mehrfachen Steuerhinterziehungen (Tateinheit) werden die einzelnen Beträge aber im Hinblick auf das große Ausmaß addiert.
Welche weiteren Strafschärfungsgründe gibt es bei der Steuerhinterziehung?
Sehr praxisrelevant ist auch die fortgesetzte Steuerverkürzung unter Verwendung falscher Belege und die bandenmäßige Umsatzsteuerhinterziehung. Als weitere, für die Verteidigerpraxis weniger bedeutsame Regelbeispiele nennt das Gesetz den Missbrauch eigener Amtsbefugnisse oder der Mithilfe eines Amtsträgers sowie die Nutzung bestimmter Drittstaatsgesellschaften zur Verschleierung steuerlicher Umstände. (§ 370 Abs. 3 Nr. 2 bis 6 AO).
Gibt es weitere besonders schwere Fälle der Steuerhinterziehung?
Ein besonders schwerer Fall der Steuerhinterziehung kann auch dann angenommen werden, wenn das Gesamtbild der Tatbegehung eine entsprechende erhöhte Strafwürdigkeit nahelegt, auch wenn keines der vorgenannten Regelbeispiele anwendbar ist. Umgekehrt ist es bei deren Vorliegen aber auch möglich, dennoch nur einen einfachen Fall der Steuerhinterziehung anzunehmen, sofern hierfür besondere Umstände ersichtlich sind.
Wie wird die konkrete Strafhöhe bei der Steuerhinterziehung bemessen?
Für die konkrete Bemessung der Strafe ist von den allgemeinen Regelungen des § 46 StGB (öffnet in neuem Tab) auszugehen. Grundlage der Strafzumessung ist demnach die Schuld des Täters, wobei die Wirkungen, die von der Strafe für dessen künftiges Leben in der Gesellschaft zu erwarten sind, Berücksichtigung finden. Die Höhe des Steuerschadens spielt dabei auch bei der Zumessung der Strafe innerhalb des gewählten Strafrahmens eine herausgehobene Rolle (siehe unten).
Wie kann man die Strafe bei der Steuerhinterziehung mindern?
Die Strafe mindert vor allem die Schadenswiedergutmachung und ein Geständnis, aber auch z.B. eine lange Verfahrensdauer, Erkrankungen, hohes Alter, steuerliche Unerfahrenheit, eine überwiegende Steuerehrlichkeit und eine Steuerverkürzung nur „auf Zeit“, also nicht endgültig. Anders als auf der Tatbestandsebene schließt das Kompensationsverbot dies nicht aus.
Welche konkreten Umstände können die Strafe bei der Steuerhinterziehung erhöhen?
Nachteilig wirken sich insbesondere ein hoher Steuerschaden, die Begehung der Steuerhinterziehung als Gewerbe, eine aufwendige Tatausführung unter Nutzung systematischer Strukturen, Auslandssachverhalte, die Einbindung anderer Personen sowie die Lohn- und Umsatzsteuerhinterziehung bei der Strafbemessung aus.
Welche konkreten Strafgrenzen folgen aus der Höhe der Hinterziehungssummen bei der Steuerhinterziehung?
Für Steuerstrafverfahren hebt die Rechtsprechung bei der konkreten Strafzumessung, unbeschadet der genannten allgemeinen Kriterien, in erster Linie auf die Höhe des Steuerschadens ab. Dies folgert sie aus dem Regelbeispiel des § 370 Abs. 3 Nr. 1 AO, womit der Gesetzgeber den besonderen Stellenwert der bewirkten Steuerverkürzung generell als Zumessungsgesichtspunkt hervorgehoben habe.
Ab welcher Grenze kommt eine Freiheitsstrafe bei der Steuerhinterziehung in Betracht?
Hiernach soll ab einem Hinterziehungsbetrag von 100.000 Euro eine Geldstrafe nur noch in Ausnahmefällen angemessen sein und ab einem solchen von 1.000.000 Euro eine Freiheitsstrafe mit Aussetzung zur Bewährung den Ausnahmefall bilden. Anders als bei der Bestimmung des großes Ausmaßes nach § 370 Abs. 3 Nr. 1 AO wird hierbei der Gesamtschaden sämtlicher einzelnen Steuerstraftaten in den Blick genommen. Hinzuweisen ist in diesem Zusammenhang aber darauf, dass es sich insoweit lediglich um eine allgemeine Richtschnur handelt und immer die Umstände des Einzelfalles den Ausschlag geben. Im Rahmen eines Verteidigungsmandates wird es daher häufig möglich sein, trotz erheblicher Steuerschäden ein für den Beschuldigten deutlich günstigeres Ergebnis zu erreichen.
Wann verjährt eine Steuerhinterziehung?
Abweichend von den allgemeinen strafrechtlichen Regelungen folgt aus dem Vorliegen des Regelbeispiels eines besonderen schweren Falles der Steuerhinterziehung auch eine erhöhte Strafverfolgungsverjährung. Diese beträgt regelmäßig 15 Jahre, die absolute Verjährungsfrist (bis zu der zumindest ein Urteil in erster Instanz ergangen sein müsste, § 78b Abs. 3 StGB (öffnet in neuem Tab)) beträgt dann 37,5 Jahren (§ 376 AO (öffnet in neuem Tab)).
Alle diese Antworten können nur einen ersten Eindruck vom Thema vermitteln. Es ist beim Vorwurf der Steuerhinterziehung kein Szenario denkbar, in dem Sie als Beschuldigte:r ohne mindestens ein Beratungsgespräch in einer auf das Steuerstrafrecht spezialisierten Kanzlei auskommen. Eigene Angaben gegenüber den Ermittlungsbehörden (Polizei, Steuerfahndung, Staatsanwaltschaft) ohne Kenntnis der Akte sind unter keinen Umständen zu empfehlen.
Es wird immer Ziele geben (Einstellung statt Strafe, Geldstrafe statt Freiheitsstrafe, Bewährung statt Gefängnis und viele andere Folgen mehr), die Sie mit kompetenter anwaltlicher Hilfe sehr viel wahrscheinlicher erreichen als ohne eine solche.