Rezension von Heinrich, „Effektive Beweisaufnahme im Strafprozess“, NJW 2025, 2008

Prof. Dr. Michael Gubitz hat das im Beck-Verlag erschienene Buch des OLG-Richters Jürgen Heinrich, „Effektive Beweisaufnahme im Strafprozess“ (öffnet in neuem Tab), besprochen. Die von der Schriftleitung der NJW an unseren Kollegen herangetragene Bitte war nicht ohne Brisanz, denn Heinrich hatte bereits ein Buch veröffentlicht, das in Strafverteidigerkreisen als „Kampfansage an die Verteidigung“ gelesen wurde (Sommer, StV 2014, 443 (öffnet in neuem Tab)). So haben wir das Buch denn auch erst einmal kritisch gelesen, bevor Michael Gubitz die ehrenvolle Aufgabe übernahm.

Da im Zweitwerk ein anderer Ton angeschlagen wurde, konnte eine aus unserer Sicht ausgewogene Kritik abgefasst werden, die aber den geschilderten Hintergrund durchaus aufgreift – hier der erste Absatz:

„Der Autor hat sein erstes Buch im Beck-Verlag „Konfliktverteidigung“ genannt. Angesichts des polarisierenden Titels und angreifbaren Inhalts wurde es zu Recht sehr kritisch besprochen von Sommer (StV 2014, 443). Nun also „Effektive Beweisaufnahme im Strafprozess“, wieder ein Schlagwort, „effektiv“ sein; dies bedeutet nach dem Duden, „gewünschte Ergebnisse zu erzielen“, und nach Wikipedia, ein „angestrebtes Ergebnis zu erreichen“. Nicht gerade die gesetzliche Bestimmung des Strafprozesses, der ja für vieles taugen, aber dabei zumindest eines sein soll, nämlich ergebnisoffen. Der Rezensent, im Hauptberuf Strafverteidiger, nähert sich dem Werk also mit Misstrauen.

Um es vorwegzunehmen: Dieses bestätigt sich nicht.“

Interessierte mögen alles weitere der NJW entnehmen.

(NJW 2025, 2008 (öffnet in neuem Tab), beck-online)

Gubitz + Partner

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