Sportwagen beschlagnahmt – zulässig? Als Beweismittel für eine Urkundenfälschung?

Das hatte sich unser skandinavischer Mandant einfacher vorgestellt. Er hatte ein hochwertiges Unfallauto repariert und wollte damit nun auf Reisen gehen. Den Sportwagen nahm er also mit auf die Fähre nach Kiel. Die Fahrzeugidentifikationsnummer FIN hatte er – vielleicht etwas zu einfach – durchgestrichen und eine neue darübergeschrieben, die Kennzeichen waren mit Klebeband befestigt. Ob das alles nun nur etwas nachlässig war oder doch als Urkundenfälschung strafbar ist, wird das weitere Verfahren zeigen.

Darf die Polizei ein ganzes Auto beschlagnahmen, wenn andere Beweismittel denselben Zweck erfüllen?

Bei der Einreise und Einleitung des Ermittlungsverfahrens gingen dann die Ermittler nämlich ihrerseits recht hemdsärmelig vor: Das Auto wurde beschlagnahmt, als Beweismittel für die angenommene(n) Urkundenfälschunge(n). Nicht nur der Laie fragt sich, ob nicht, wie in zahllosen anderen Fällen auch, Fotos und die Wahrnehmungen der Polizeibeamten für die Beweissicherung gereicht hätten.

Rechtsanwalt Dr. Buchholz (Foto: Pepe Lange (öffnet in neuem Tab))

Auch unser vom Sportwagenliebhaber beauftragter Kollege Buchholz hielt die Beschlagnahme gleich des ganzen Autos für unzulässig, da mindestens unverhältnismäßig. Zunächst hatte das Amtsgericht das noch anders gesehen und mit einem überraschenden Beschluss die Beschlagnahme bestätigt. Unser Kollege hat Beschwerde eingelegt und dann die Staatsanwaltschaft ein Einsehen. Das Auto wurde zurückgegeben, alles Weitere wird im Verfahren geklärt.

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