Unser Kollege André Neumann, auch Fachautor zum Thema, referierte zum Thema Beweisantrag. Die Zuhörer erfuhren aus Sicht des erfahrenen Experten alles Wichtige zum notwendigen Inhalt des Beweisantrages und den sich stellenden taktischen Fragen.
Mehr als 700 Strafverteidiger:innen trafen sich vom 28. bis zum 30. März auf dem Areal der Ruhr-Universität in Bochum, um über die „Härte des Rechtsstaats“ zu diskutieren. Der Strafverteidigertag ist mit regelmäßig über 700 Teilnehmer:innen die größte jährliche Veranstaltung zu Themen des Straf- und Strafprozessrechts. Zwölf regionale Vereinigungen haben sich im Organisationsbüro der Strafverteidigervereinigungen (öffnet in neuem Tab) zusammengeschlossen. Neben der Organisation und Durchführung des Strafverteidigertags engagieren sich die Strafverteidigervereinigungen durch rechtspolitische Stellungnahmen und Interventionen in Gesetzgebungsverfahren, durch lokale Veranstaltungen und Seminare, und sie geben gemeinsam die Schriftenreihe der Strafverteidigervereinigungen heraus.

Aus der Ankündigung des Organisationsbüros zur diesjährigen Veranstaltung:
„Bereits am 13. Dezember 2019 ist das Gesetz zur Modernisierung des Strafverfahrens in Kraft getreten. Davon waren auch Änderungen im Beweisantragsrecht betroffen, wie z.B. die Legaldefinition eines Beweisantrages unter ausdrücklicher Erwähnung der Konnexität (§ 244 Abs. 3, S. 1 StPO) und der Umgang mit in Verschleppungsabsicht gestellter Anträge (§ 244 Abs. 6, S.2 StPO). Bereits zwei Jahre zuvor hatte der Gesetzgeber die sog. Fristenlösung in die StPO aufgenommen.
Aktuell hat der BGH mit Beschlüssen vom 19.12.23 (3 StR 160/22) und vom 10.01.24 (6 StR 276/23) die Voraussetzung der Fristsetzung gelockert. Damit hat sich der Strafverteidigertag zu beschäftigen. Es ist zu untersuchen, ob und gegebenenfalls welchen Einfluss die Änderungen auf den Strafprozess genommen haben. Erklärtes Ziel des Gesetzgebers war es, die angebliche Beweisantragsflut von Verteidigern einzudämmen. Gab und gibt es eine solche Flut überhaupt? Konnte der Gesetzgeber sein Ziel erreichen und werden seit der Änderung weniger Beweisanträge gestellt oder können sie gegebenenfalls durch die Richterschaft leichter und trotzdem rechtssicher abgelehnt werden? Inwieweit sind oder werden Beschuldigtenrechte beschnitten? Bedarf es einer weiteren Reform zur Verbesserung des Beweisantragsrechts? Und nicht zuletzt soll vermittelt werden, was einen guten Beweisantrag ausmacht.“
Referent:innen:
LOStA Prof. Dr. Georg-Friedrich Güntge (stv. Generalstaatsanwalt des Landes Schleswig-Holstein)
Ri’inAG Dr. Ann-Christin Hoge-Ritterhoff (AG Kiel)
RA Dr. André Neumann, (Hamburg)
Ri’inBGH Dr. Sohre Tschakert (Karlsruhe)
Moderation: RAin Lena Alpay-Esch (Lübeck)