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Hier informieren wir Sie über aktuelle Verfahren der Kanzlei und weiteres Wissenswertes von den Kollegen.
Zunächst wird Ihnen eine Übersicht angezeigt. In den Überschriften ist jeweils ein Link zum betreffenden Artikel hinterlegt.
Deutliche Verschärfung von Unternehmensgeldbußen geplant
Nach § 30 OWiG kann gegen ein Unternehmen eine Geldbuße verhängt werden, wenn dessen Leiter oder Vertreter seine Pflichten bei der Unternehmensführung verletzt und dabei eine Straftat oder Ordnungswidrigkeit begeht. Das Bundesjustizministerium hat nun einen Diskussionsentwurf vorgelegt, mit dem eine deutliche Verschärfung der Sanktionen angestrebt wird. Der Bußgeldrahmen des § 30 Abs. 2 Nr. 1 OWiG soll von jetzt ... Weiterlesen
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Veranstaltung „Sport und Recht“
In der Reihe „Sport und Recht“ hat Dr. Reinhard Rauball, Präsident des Ligaverbandes, Vorsitzender der DFL und Präsident von Borussia Dortmund, am 19. Januar 2012 an der Ruhr-Universität Bochum über das Thema „Gewalt in und um Fußballstadien“ referiert. Die Reihe wurde dann am 2. Februar mit Vorträgen von Prof. Dr. Martin Nolte, Institut für Sportökonomie ... Weiterlesen
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Das Verbot der Vertretung widerstreitender Interessen im Bereich des Strafrechts
Diesen Beitrag zum Strafprozess- und vor allem auch Berufsrecht finden Sie abgedruckt in den Kammernachrichten der Schleswig-Holsteinischen Rechtsanwaltskammer, Ausgabe III/2011, S. 8ff. Zu den Grundpflichten des Anwalts gehört es bekanntlich, Interessenkollisionen zu vermeiden. Die Frage, wann im Einzelfall eine solche Interessenkollision vorliegt, wirft schwierige Abgrenzungsprobleme auf. Die Problematik verschärft sich noch durch § 3 BORA, ... Weiterlesen
Gubitz + Partner
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Leitfaden Sportsponsoring und Strafrecht vorgelegt
Die Initiative Sportstandort Deutschland hat nach zweijähriger Bearbeitungszeit nun in Zusammenarbeit mit dem Deutschen Olympischen Sportbund und dem Bundesministerium des Innern einen Leitfaden „Hospitality und Strafrecht“ vorgelegt: http://www.bmi.bund.de/SharedDocs/Downloads/DE/Themen/Politik_Gesellschaft/Sport/DatenundFakten/Hospitality_Strafrecht.pdf?__blob=publicationFile Ob damit tatsächlich die juristische Beratungspraxis einfacher und klarer wird, darf bezweifelt werden, weil in allen kritischen Konstellationen die Notwendigkeit der Einzelfallprüfung betont wird.
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Subventionsbetrug
Zum Tatbestandsmerkmal der „Verwendung gegen eine Verwendungsbeschränkung“ i.S.v. § 264 I Nr. 2 StGB, StraFo 2011, S. 73 ff., gemeinsam mit Prof. Dr. Dennis Bock, Friedrich-Schiller-Universität Jena.
Gubitz + Partner
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Allgemeines
Rechtsanwalt Prof. Dr. Gubitz ist Referent im Einführungslehrgang für Referendare in der Anwaltsstation im Landgerichtsbezirk Kiel für den Kurs „Der Anwalt als Strafverteidiger“. Für diese Station werden die unten stehenden JA-Veröffentlichungen zur Vorbereitung empfohlen. Die Kurzversion finden Sie noch darunter. Referendare, die ihre Pflicht- oder Wahlstation in der Kanzlei Gubitz und Partner absolvieren möchten, werden gebeten, ... Weiterlesen
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Schlüsselqualifikation Vernehmungslehre
Kurs zur Vermittlung von Schlüsselqualifikationen: „Vernehmungslehre“ Lehrauftrag an der Christian-Albrechts-Universität zu Kiel, seit 2005.
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Die Besetzungsrüge nach Geschäftsplanänderung
Der gemeinsam mit Prof. Dr. Dennis Bock, Universität Jena, verfasste Beitrag „Die Besetzungsrüge nach Geschäftsplanänderung “ stellt eine Anmerkung zu BGH StV 2010, 290, dar und ist in NStZ 2010, S. 190 ff., veröffentlicht. Die besprochene Entscheidung des Bundesgerichtshofes und der Beitrag befassen sich mit den Begründungserfordernissen an die Änderung des Geschäftsverteilungsplanes eines Landgerichts durch Präsidiumsbeschlüsse während ... Weiterlesen
Gubitz + Partner
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Pflichtverteidigung und Wiedereinsetzung
Fehlender Pflichtverteidiger als Wiedereinsetzungsgrund, Anmerkung zu: OLG Schleswig, Beschl. v. 23.09.2008 – 2 Ss 139/08, Strafverteidiger 2010, S. 62 f. Zur Wiedereinsetzung gegen die Versäumung der Revisionseinlegungsfrist bei einem jungen Angeklagten, der sich nicht selbst verteidigen konnte und dem trotzdem kein Verteidiger bestellt worden war.
Gubitz + Partner
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