Blog
Hier informieren wir Sie über aktuelle Verfahren der Kanzlei und weiteres Wissenswertes von den Kollegen.
Zunächst wird Ihnen eine Übersicht angezeigt. In den Überschriften ist jeweils ein Link zum betreffenden Artikel hinterlegt.
Zu § 232 Abs. 1 StGB, Menschenhandel:
Einwände gegen den am 19.05.2005 neu gefassten Straftatbestand des Menschenhandels in § 232 Abs. 1 StGB, Neue Kriminalpolitik 2005, S. 61-63. (zusammen mit Prof. Dr. Monika Frommel)
Gubitz + Partner
|
Das vereinsrechtliche Kennzeichenverbot
Strafrechtliche Implikationen des neu gefassten Kennzeichenverbots, in: Das vereinsrechtliche Kennzeichenverbot als Instrument zur internationalen Terrorismusbekämpfung, herausgegeben von von Mutius/Nolte, Kiel 2003.
Gubitz + Partner
|
Erweiterte Strafbarkeit nach dem Vereinsgesetz durch das Terrorismusbekämpfungsgesetz
Erweiterung der Strafbarkeit nach dem Vereinsgesetz durch das Terrorismusbekämpfungsgesetz, StraFo 2003, S. 7 ff.
Gubitz + Partner
|
Das Recht der Objektivität
Das Recht der Objektivität – Hegels Konzept abstrakter Rechtsverfolgung zur Schuldigkeit von Welt und Individiuum; Duncker und Humblot, Berlin 2003
Gubitz + Partner
|
Außervollzugsetzung eines Unterbringungsbefehls
Außervollzugsetzung eines Unterbringungsbefehls – Anmerkung zum Beschluss des Landgerichts Kiel – II KLs (48/01) – vom 19. November 2002, HRRS 5/2003, S. 91 ff.
Gubitz + Partner
|
Rechtsbeugung des Untersuchungshaftrichters
Besprechung von: OLG Frankfurt a. M., Beschluss vom 05.02.2000 – 3 Ws 144/00 (Keine Rechtsbeugung des Haftrichters bei förmlicher Vernehmung erst am übernächsten Tag nach der Festnahme), NStZ 2001, S. 253 f.
Gubitz + Partner
|
Besprechung von: OLG Frankfurt a. M., Beschluß vom 05.02.2000 – 3 Ws 144/00
Besprechung von: OLG Frankfurt a. M., Beschluß vom 05.02.2000 – 3 Ws 144/00 (Keine Rechtsbeugung des Haftrichters bei förmlicher Vernehmung erst am übernächsten Tag nach der Festnahme), NStZ 2001, S. 253 f.
Gubitz + Partner
|
Beihilfe zur Brandstiftung und Täter der Strafvereitelung?
Vortatbeteiligung und Strafvereitelung, zugleich Besprechung von BGH, Beschluss vom 05.12.1997 – 2 StR 505/97, NJW 1999, S. 764 f., gemeinsam mit Prof. Dr. Gereon Wolters, Ruhr-Universität Bochum. In der Besprechung findet eine Auseinandersetzung mit Postpendenz- und Wahlfeststellung statt, außerdem wird das Verhältnis von Vor- und Anschlußtaten mit den in diesem Zusammenhang auftretenden Problemen erörtert.
Gubitz + Partner
|
Anklage in der Assessorklausur
Die Anklageschrift in der strafrechtlichen Assessorklausur, Juristische Schulung 1999, S. 792 ff., gemeinsam mit Prof. Dr. Gereon Wolters, Ruhr-Universität Bochum.
Gubitz + Partner
|
Abschlussverfügung der Staatsanwaltschaft für die Assessorklausur
Die staatsanwaltschaftliche Abschlußverfügung in der Assessorklausur, Juristische Schulung 1999, S. 378 ff., gemeinsam mit Prof. Dr. Gereon Wolters, Ruhr-Universität Bochum.
Gubitz + Partner
|
- Aktuelles
- Publikationen
- Dokumentation
- Falk-Prozess LG Hamburg 2004 - 2008
- SMS-Chat-Prozess LG Kiel 2008-2017
- Stutthoff-Prozess LG Itzehoe 2020-2024
- Newsdienst Compliance 2018 - 2023
- Ausbildung
- Referendare
- Universität