Unter diesen Titel hatte unser Kollege Gubitz seinen Beitrag zur 8. Konferenz „Anwaltschaft im Blick der Wissenschaft“ der Bundesrechtsanwaltskammer (öffnet in neuem Tab) und des Instituts für Prozess- und Anwaltsrecht (öffnet in neuem Tab) der Leibniz Universität Hannover mit dem Thema „Braucht die Anwaltschaft ein neues Vergütungssystem?“ (öffnet in neuem Tab) am 5. Dezember 2025 gestellt.
Es handelte sich dabei eher um einen Impulsvortrag für nachfolgende Diskussionen, die Zeit war auf 15 Minuten begrenzt. Wir haben im Büro und mit guten Kolleg:innen diskutiert und uns für die Darstellung der folgenden, uns bei unserem Tätigkeit immer wieder begegnenden „Probleme“ entschieden (das Bild mit der Gliederung anklicken für die Slides zum Vortrag):
Das gesamte Programm der Tagung finden Sie hier. Alle Vorträge waren tatsächlich sehr interessant und inspirierend; hervorzuheben ist aus Sicht unseres Kollegen Gubitz der von Prof. Dr. Michael Wrase (öffnet in neuem Tab), Wissenschaftszentrum Berlin für Sozialforschung: „Zugang zum Recht in Berlin“. Seine Feldforschung nährt durchgreifende Zweifel am gleichen Zugang zum Recht, wie auch ausführlich und sich in Teilen mit dem Vortrag überschneidend in der Veröffentlichung Gleicher Zugang zum Recht – (Menschen-)Rechtlicher Anspruch und Wirklichkeit (öffnet in neuem Tab) in der Zeitschrift APuZ (öffnet in neuem Tab) der Bundeszentrale für politische Bildung nachzulesen.
