Hier informieren wir Sie über aktuelle Verfahren der Kanzlei und weiteres Wissenswertes von den Kollegen. Zunächst wird Ihnen eine Übersicht angezeigt. In den Überschriften ist jeweils ein Link zum betreffenden Artikel hinterlegt.
Rechtsanwalt Schaar hat im August 2013 gemeinsam mit dem Kollegen Dr. Elberling für die Schleswig-Holsteinische Strafverteidigervereinigung eine Stellungnahme zum Entwurf des Versammlungsfreiheitsgesetzes für das Land Schleswig-Holstein verfasst. In dieser wird, entsprechend den Zielen und Aufgaben der Vereinigung, das Augenmerk in erster Linie auf die Straf- und Ordnungswidrigkeitentatbestände gerichtet. In der Stellungnahme wird zunächst begrüßt, dass im Vergleich ... Weiterlesen
Diesen Beitrag zum Strafprozess- und vor allem auch Berufsrecht finden Sie abgedruckt in den Kammernachrichten der Schleswig-Holsteinischen Rechtsanwaltskammer, Ausgabe III/2011, S. 8ff. Zu den Grundpflichten des Anwalts gehört es bekanntlich, Interessenkollisionen zu vermeiden. Die Frage, wann im Einzelfall eine solche Interessenkollision vorliegt, wirft schwierige Abgrenzungsprobleme auf. Die Problematik verschärft sich noch durch § 3 BORA, ... Weiterlesen
Zum Tatbestandsmerkmal der „Verwendung gegen eine Verwendungsbeschränkung“ i.S.v. § 264 I Nr. 2 StGB, StraFo 2011, S. 73 ff., gemeinsam mit Prof. Dr. Dennis Bock, Friedrich-Schiller-Universität Jena.
Der gemeinsam mit Prof. Dr. Dennis Bock, Universität Jena, verfasste Beitrag „Die Besetzungsrüge nach Geschäftsplanänderung “ stellt eine Anmerkung zu BGH StV 2010, 290, dar und ist in NStZ 2010, S. 190 ff., veröffentlicht. Die besprochene Entscheidung des Bundesgerichtshofes und der Beitrag befassen sich mit den Begründungserfordernissen an die Änderung des Geschäftsverteilungsplanes eines Landgerichts durch Präsidiumsbeschlüsse während ... Weiterlesen
Fehlender Pflichtverteidiger als Wiedereinsetzungsgrund, Anmerkung zu: OLG Schleswig, Beschl. v. 23.09.2008 – 2 Ss 139/08, Strafverteidiger 2010, S. 62 f. Zur Wiedereinsetzung gegen die Versäumung der Revisionseinlegungsfrist bei einem jungen Angeklagten, der sich nicht selbst verteidigen konnte und dem trotzdem kein Verteidiger bestellt worden war.
Der Anwalt als Strafverteidiger. Eine vierteilige Serie, erschienen in den Juristischen Arbeitsblättern in den Jahren 2007 bis 2009. Bereitstellung mit freundlicher Genehmigung des Verlags Wolters Kluwer
Letztes Wort und Schlussvortrag des Angeklagten – ein Fallstrick mit Konsequenzen für die Revision, Juristische Arbeitsblätter 2009, S. 136 ff., gemeinsam mit Prof. Dr. Dennis Bock, Friedrich-Schiller-Universität Jena.
„Menschenhandel“, illegale Migration und die EU-Osterweiterung, in: Thiée, Philipp (Hg.), Menschen Handel: Wie der Sexmarkt strafrechtlich reguliert wird, Berlin 2008, S. 101 – 116.
Hier informieren wir Sie über aktuelle Verfahren der Kanzlei und weiteres Wissenswertes von den Kollegen. Zunächst wird Ihnen eine Übersicht angezeigt. In den Überschriften ist jeweils ein Link zum betreffenden Artikel hinterlegt.
Rechtsanwalt Schaar hat im August 2013 gemeinsam mit dem Kollegen Dr. Elberling für die Schleswig-Holsteinische Strafverteidigervereinigung eine Stellungnahme zum Entwurf des Versammlungsfreiheitsgesetzes für das Land Schleswig-Holstein verfasst. In dieser wird, entsprechend den Zielen und Aufgaben der Vereinigung, das Augenmerk in erster Linie auf die Straf- und Ordnungswidrigkeitentatbestände gerichtet. In der Stellungnahme wird zunächst begrüßt, dass im Vergleich ... Weiterlesen
Diesen Beitrag zum Strafprozess- und vor allem auch Berufsrecht finden Sie abgedruckt in den Kammernachrichten der Schleswig-Holsteinischen Rechtsanwaltskammer, Ausgabe III/2011, S. 8ff. Zu den Grundpflichten des Anwalts gehört es bekanntlich, Interessenkollisionen zu vermeiden. Die Frage, wann im Einzelfall eine solche Interessenkollision vorliegt, wirft schwierige Abgrenzungsprobleme auf. Die Problematik verschärft sich noch durch § 3 BORA, ... Weiterlesen
Zum Tatbestandsmerkmal der „Verwendung gegen eine Verwendungsbeschränkung“ i.S.v. § 264 I Nr. 2 StGB, StraFo 2011, S. 73 ff., gemeinsam mit Prof. Dr. Dennis Bock, Friedrich-Schiller-Universität Jena.
Der gemeinsam mit Prof. Dr. Dennis Bock, Universität Jena, verfasste Beitrag „Die Besetzungsrüge nach Geschäftsplanänderung “ stellt eine Anmerkung zu BGH StV 2010, 290, dar und ist in NStZ 2010, S. 190 ff., veröffentlicht. Die besprochene Entscheidung des Bundesgerichtshofes und der Beitrag befassen sich mit den Begründungserfordernissen an die Änderung des Geschäftsverteilungsplanes eines Landgerichts durch Präsidiumsbeschlüsse während ... Weiterlesen
Fehlender Pflichtverteidiger als Wiedereinsetzungsgrund, Anmerkung zu: OLG Schleswig, Beschl. v. 23.09.2008 – 2 Ss 139/08, Strafverteidiger 2010, S. 62 f. Zur Wiedereinsetzung gegen die Versäumung der Revisionseinlegungsfrist bei einem jungen Angeklagten, der sich nicht selbst verteidigen konnte und dem trotzdem kein Verteidiger bestellt worden war.
Der Anwalt als Strafverteidiger. Eine vierteilige Serie, erschienen in den Juristischen Arbeitsblättern in den Jahren 2007 bis 2009. Bereitstellung mit freundlicher Genehmigung des Verlags Wolters Kluwer
Letztes Wort und Schlussvortrag des Angeklagten – ein Fallstrick mit Konsequenzen für die Revision, Juristische Arbeitsblätter 2009, S. 136 ff., gemeinsam mit Prof. Dr. Dennis Bock, Friedrich-Schiller-Universität Jena.
„Menschenhandel“, illegale Migration und die EU-Osterweiterung, in: Thiée, Philipp (Hg.), Menschen Handel: Wie der Sexmarkt strafrechtlich reguliert wird, Berlin 2008, S. 101 – 116.
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Rechtsanwalt Schaar hat im August 2013 gemeinsam mit dem Kollegen Dr. Elberling für die Schleswig-Holsteinische Strafverteidigervereinigung eine Stellungnahme zum Entwurf des Versammlungsfreiheitsgesetzes für das Land Schleswig-Holstein verfasst. In dieser wird, entsprechend den Zielen und Aufgaben der Vereinigung, das Augenmerk in erster Linie auf die Straf- und Ordnungswidrigkeitentatbestände gerichtet. In der Stellungnahme wird zunächst begrüßt, dass im Vergleich ... Weiterlesen
Diesen Beitrag zum Strafprozess- und vor allem auch Berufsrecht finden Sie abgedruckt in den Kammernachrichten der Schleswig-Holsteinischen Rechtsanwaltskammer, Ausgabe III/2011, S. 8ff. Zu den Grundpflichten des Anwalts gehört es bekanntlich, Interessenkollisionen zu vermeiden. Die Frage, wann im Einzelfall eine solche Interessenkollision vorliegt, wirft schwierige Abgrenzungsprobleme auf. Die Problematik verschärft sich noch durch § 3 BORA, ... Weiterlesen
Zum Tatbestandsmerkmal der „Verwendung gegen eine Verwendungsbeschränkung“ i.S.v. § 264 I Nr. 2 StGB, StraFo 2011, S. 73 ff., gemeinsam mit Prof. Dr. Dennis Bock, Friedrich-Schiller-Universität Jena.
Der gemeinsam mit Prof. Dr. Dennis Bock, Universität Jena, verfasste Beitrag „Die Besetzungsrüge nach Geschäftsplanänderung “ stellt eine Anmerkung zu BGH StV 2010, 290, dar und ist in NStZ 2010, S. 190 ff., veröffentlicht. Die besprochene Entscheidung des Bundesgerichtshofes und der Beitrag befassen sich mit den Begründungserfordernissen an die Änderung des Geschäftsverteilungsplanes eines Landgerichts durch Präsidiumsbeschlüsse während ... Weiterlesen
Fehlender Pflichtverteidiger als Wiedereinsetzungsgrund, Anmerkung zu: OLG Schleswig, Beschl. v. 23.09.2008 – 2 Ss 139/08, Strafverteidiger 2010, S. 62 f. Zur Wiedereinsetzung gegen die Versäumung der Revisionseinlegungsfrist bei einem jungen Angeklagten, der sich nicht selbst verteidigen konnte und dem trotzdem kein Verteidiger bestellt worden war.
Der Anwalt als Strafverteidiger. Eine vierteilige Serie, erschienen in den Juristischen Arbeitsblättern in den Jahren 2007 bis 2009. Bereitstellung mit freundlicher Genehmigung des Verlags Wolters Kluwer
Letztes Wort und Schlussvortrag des Angeklagten – ein Fallstrick mit Konsequenzen für die Revision, Juristische Arbeitsblätter 2009, S. 136 ff., gemeinsam mit Prof. Dr. Dennis Bock, Friedrich-Schiller-Universität Jena.
„Menschenhandel“, illegale Migration und die EU-Osterweiterung, in: Thiée, Philipp (Hg.), Menschen Handel: Wie der Sexmarkt strafrechtlich reguliert wird, Berlin 2008, S. 101 – 116.
Hier informieren wir Sie über aktuelle Verfahren der Kanzlei und weiteres Wissenswertes von den Kollegen. Zunächst wird Ihnen eine Übersicht angezeigt. In den Überschriften ist jeweils ein Link zum betreffenden Artikel hinterlegt.
Rechtsanwalt Schaar hat im August 2013 gemeinsam mit dem Kollegen Dr. Elberling für die Schleswig-Holsteinische Strafverteidigervereinigung eine Stellungnahme zum Entwurf des Versammlungsfreiheitsgesetzes für das Land Schleswig-Holstein verfasst. In dieser wird, entsprechend den Zielen und Aufgaben der Vereinigung, das Augenmerk in erster Linie auf die Straf- und Ordnungswidrigkeitentatbestände gerichtet. In der Stellungnahme wird zunächst begrüßt, dass im Vergleich ... Weiterlesen
Diesen Beitrag zum Strafprozess- und vor allem auch Berufsrecht finden Sie abgedruckt in den Kammernachrichten der Schleswig-Holsteinischen Rechtsanwaltskammer, Ausgabe III/2011, S. 8ff. Zu den Grundpflichten des Anwalts gehört es bekanntlich, Interessenkollisionen zu vermeiden. Die Frage, wann im Einzelfall eine solche Interessenkollision vorliegt, wirft schwierige Abgrenzungsprobleme auf. Die Problematik verschärft sich noch durch § 3 BORA, ... Weiterlesen
Zum Tatbestandsmerkmal der „Verwendung gegen eine Verwendungsbeschränkung“ i.S.v. § 264 I Nr. 2 StGB, StraFo 2011, S. 73 ff., gemeinsam mit Prof. Dr. Dennis Bock, Friedrich-Schiller-Universität Jena.
Der gemeinsam mit Prof. Dr. Dennis Bock, Universität Jena, verfasste Beitrag „Die Besetzungsrüge nach Geschäftsplanänderung “ stellt eine Anmerkung zu BGH StV 2010, 290, dar und ist in NStZ 2010, S. 190 ff., veröffentlicht. Die besprochene Entscheidung des Bundesgerichtshofes und der Beitrag befassen sich mit den Begründungserfordernissen an die Änderung des Geschäftsverteilungsplanes eines Landgerichts durch Präsidiumsbeschlüsse während ... Weiterlesen
Fehlender Pflichtverteidiger als Wiedereinsetzungsgrund, Anmerkung zu: OLG Schleswig, Beschl. v. 23.09.2008 – 2 Ss 139/08, Strafverteidiger 2010, S. 62 f. Zur Wiedereinsetzung gegen die Versäumung der Revisionseinlegungsfrist bei einem jungen Angeklagten, der sich nicht selbst verteidigen konnte und dem trotzdem kein Verteidiger bestellt worden war.
Der Anwalt als Strafverteidiger. Eine vierteilige Serie, erschienen in den Juristischen Arbeitsblättern in den Jahren 2007 bis 2009. Bereitstellung mit freundlicher Genehmigung des Verlags Wolters Kluwer
Letztes Wort und Schlussvortrag des Angeklagten – ein Fallstrick mit Konsequenzen für die Revision, Juristische Arbeitsblätter 2009, S. 136 ff., gemeinsam mit Prof. Dr. Dennis Bock, Friedrich-Schiller-Universität Jena.
„Menschenhandel“, illegale Migration und die EU-Osterweiterung, in: Thiée, Philipp (Hg.), Menschen Handel: Wie der Sexmarkt strafrechtlich reguliert wird, Berlin 2008, S. 101 – 116.
Hier informieren wir Sie über aktuelle Verfahren der Kanzlei und weiteres Wissenswertes von den Kollegen. Zunächst wird Ihnen eine Übersicht angezeigt. In den Überschriften ist jeweils ein Link zum betreffenden Artikel hinterlegt.
Rechtsanwalt Schaar hat im August 2013 gemeinsam mit dem Kollegen Dr. Elberling für die Schleswig-Holsteinische Strafverteidigervereinigung eine Stellungnahme zum Entwurf des Versammlungsfreiheitsgesetzes für das Land Schleswig-Holstein verfasst. In dieser wird, entsprechend den Zielen und Aufgaben der Vereinigung, das Augenmerk in erster Linie auf die Straf- und Ordnungswidrigkeitentatbestände gerichtet. In der Stellungnahme wird zunächst begrüßt, dass im Vergleich ... Weiterlesen
Diesen Beitrag zum Strafprozess- und vor allem auch Berufsrecht finden Sie abgedruckt in den Kammernachrichten der Schleswig-Holsteinischen Rechtsanwaltskammer, Ausgabe III/2011, S. 8ff. Zu den Grundpflichten des Anwalts gehört es bekanntlich, Interessenkollisionen zu vermeiden. Die Frage, wann im Einzelfall eine solche Interessenkollision vorliegt, wirft schwierige Abgrenzungsprobleme auf. Die Problematik verschärft sich noch durch § 3 BORA, ... Weiterlesen
Zum Tatbestandsmerkmal der „Verwendung gegen eine Verwendungsbeschränkung“ i.S.v. § 264 I Nr. 2 StGB, StraFo 2011, S. 73 ff., gemeinsam mit Prof. Dr. Dennis Bock, Friedrich-Schiller-Universität Jena.
Der gemeinsam mit Prof. Dr. Dennis Bock, Universität Jena, verfasste Beitrag „Die Besetzungsrüge nach Geschäftsplanänderung “ stellt eine Anmerkung zu BGH StV 2010, 290, dar und ist in NStZ 2010, S. 190 ff., veröffentlicht. Die besprochene Entscheidung des Bundesgerichtshofes und der Beitrag befassen sich mit den Begründungserfordernissen an die Änderung des Geschäftsverteilungsplanes eines Landgerichts durch Präsidiumsbeschlüsse während ... Weiterlesen
Fehlender Pflichtverteidiger als Wiedereinsetzungsgrund, Anmerkung zu: OLG Schleswig, Beschl. v. 23.09.2008 – 2 Ss 139/08, Strafverteidiger 2010, S. 62 f. Zur Wiedereinsetzung gegen die Versäumung der Revisionseinlegungsfrist bei einem jungen Angeklagten, der sich nicht selbst verteidigen konnte und dem trotzdem kein Verteidiger bestellt worden war.
Der Anwalt als Strafverteidiger. Eine vierteilige Serie, erschienen in den Juristischen Arbeitsblättern in den Jahren 2007 bis 2009. Bereitstellung mit freundlicher Genehmigung des Verlags Wolters Kluwer
Letztes Wort und Schlussvortrag des Angeklagten – ein Fallstrick mit Konsequenzen für die Revision, Juristische Arbeitsblätter 2009, S. 136 ff., gemeinsam mit Prof. Dr. Dennis Bock, Friedrich-Schiller-Universität Jena.
„Menschenhandel“, illegale Migration und die EU-Osterweiterung, in: Thiée, Philipp (Hg.), Menschen Handel: Wie der Sexmarkt strafrechtlich reguliert wird, Berlin 2008, S. 101 – 116.
Hier informieren wir Sie über aktuelle Verfahren der Kanzlei und weiteres Wissenswertes von den Kollegen. Zunächst wird Ihnen eine Übersicht angezeigt. In den Überschriften ist jeweils ein Link zum betreffenden Artikel hinterlegt.
Rechtsanwalt Schaar hat im August 2013 gemeinsam mit dem Kollegen Dr. Elberling für die Schleswig-Holsteinische Strafverteidigervereinigung eine Stellungnahme zum Entwurf des Versammlungsfreiheitsgesetzes für das Land Schleswig-Holstein verfasst. In dieser wird, entsprechend den Zielen und Aufgaben der Vereinigung, das Augenmerk in erster Linie auf die Straf- und Ordnungswidrigkeitentatbestände gerichtet. In der Stellungnahme wird zunächst begrüßt, dass im Vergleich ... Weiterlesen
Diesen Beitrag zum Strafprozess- und vor allem auch Berufsrecht finden Sie abgedruckt in den Kammernachrichten der Schleswig-Holsteinischen Rechtsanwaltskammer, Ausgabe III/2011, S. 8ff. Zu den Grundpflichten des Anwalts gehört es bekanntlich, Interessenkollisionen zu vermeiden. Die Frage, wann im Einzelfall eine solche Interessenkollision vorliegt, wirft schwierige Abgrenzungsprobleme auf. Die Problematik verschärft sich noch durch § 3 BORA, ... Weiterlesen
Zum Tatbestandsmerkmal der „Verwendung gegen eine Verwendungsbeschränkung“ i.S.v. § 264 I Nr. 2 StGB, StraFo 2011, S. 73 ff., gemeinsam mit Prof. Dr. Dennis Bock, Friedrich-Schiller-Universität Jena.
Der gemeinsam mit Prof. Dr. Dennis Bock, Universität Jena, verfasste Beitrag „Die Besetzungsrüge nach Geschäftsplanänderung “ stellt eine Anmerkung zu BGH StV 2010, 290, dar und ist in NStZ 2010, S. 190 ff., veröffentlicht. Die besprochene Entscheidung des Bundesgerichtshofes und der Beitrag befassen sich mit den Begründungserfordernissen an die Änderung des Geschäftsverteilungsplanes eines Landgerichts durch Präsidiumsbeschlüsse während ... Weiterlesen
Fehlender Pflichtverteidiger als Wiedereinsetzungsgrund, Anmerkung zu: OLG Schleswig, Beschl. v. 23.09.2008 – 2 Ss 139/08, Strafverteidiger 2010, S. 62 f. Zur Wiedereinsetzung gegen die Versäumung der Revisionseinlegungsfrist bei einem jungen Angeklagten, der sich nicht selbst verteidigen konnte und dem trotzdem kein Verteidiger bestellt worden war.
Der Anwalt als Strafverteidiger. Eine vierteilige Serie, erschienen in den Juristischen Arbeitsblättern in den Jahren 2007 bis 2009. Bereitstellung mit freundlicher Genehmigung des Verlags Wolters Kluwer
Letztes Wort und Schlussvortrag des Angeklagten – ein Fallstrick mit Konsequenzen für die Revision, Juristische Arbeitsblätter 2009, S. 136 ff., gemeinsam mit Prof. Dr. Dennis Bock, Friedrich-Schiller-Universität Jena.
„Menschenhandel“, illegale Migration und die EU-Osterweiterung, in: Thiée, Philipp (Hg.), Menschen Handel: Wie der Sexmarkt strafrechtlich reguliert wird, Berlin 2008, S. 101 – 116.
Hier informieren wir Sie über aktuelle Verfahren der Kanzlei und weiteres Wissenswertes von den Kollegen. Zunächst wird Ihnen eine Übersicht angezeigt. In den Überschriften ist jeweils ein Link zum betreffenden Artikel hinterlegt.
Rechtsanwalt Schaar hat im August 2013 gemeinsam mit dem Kollegen Dr. Elberling für die Schleswig-Holsteinische Strafverteidigervereinigung eine Stellungnahme zum Entwurf des Versammlungsfreiheitsgesetzes für das Land Schleswig-Holstein verfasst. In dieser wird, entsprechend den Zielen und Aufgaben der Vereinigung, das Augenmerk in erster Linie auf die Straf- und Ordnungswidrigkeitentatbestände gerichtet. In der Stellungnahme wird zunächst begrüßt, dass im Vergleich ... Weiterlesen
Diesen Beitrag zum Strafprozess- und vor allem auch Berufsrecht finden Sie abgedruckt in den Kammernachrichten der Schleswig-Holsteinischen Rechtsanwaltskammer, Ausgabe III/2011, S. 8ff. Zu den Grundpflichten des Anwalts gehört es bekanntlich, Interessenkollisionen zu vermeiden. Die Frage, wann im Einzelfall eine solche Interessenkollision vorliegt, wirft schwierige Abgrenzungsprobleme auf. Die Problematik verschärft sich noch durch § 3 BORA, ... Weiterlesen
Zum Tatbestandsmerkmal der „Verwendung gegen eine Verwendungsbeschränkung“ i.S.v. § 264 I Nr. 2 StGB, StraFo 2011, S. 73 ff., gemeinsam mit Prof. Dr. Dennis Bock, Friedrich-Schiller-Universität Jena.
Der gemeinsam mit Prof. Dr. Dennis Bock, Universität Jena, verfasste Beitrag „Die Besetzungsrüge nach Geschäftsplanänderung “ stellt eine Anmerkung zu BGH StV 2010, 290, dar und ist in NStZ 2010, S. 190 ff., veröffentlicht. Die besprochene Entscheidung des Bundesgerichtshofes und der Beitrag befassen sich mit den Begründungserfordernissen an die Änderung des Geschäftsverteilungsplanes eines Landgerichts durch Präsidiumsbeschlüsse während ... Weiterlesen
Fehlender Pflichtverteidiger als Wiedereinsetzungsgrund, Anmerkung zu: OLG Schleswig, Beschl. v. 23.09.2008 – 2 Ss 139/08, Strafverteidiger 2010, S. 62 f. Zur Wiedereinsetzung gegen die Versäumung der Revisionseinlegungsfrist bei einem jungen Angeklagten, der sich nicht selbst verteidigen konnte und dem trotzdem kein Verteidiger bestellt worden war.
Der Anwalt als Strafverteidiger. Eine vierteilige Serie, erschienen in den Juristischen Arbeitsblättern in den Jahren 2007 bis 2009. Bereitstellung mit freundlicher Genehmigung des Verlags Wolters Kluwer
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Rechtsanwalt Schaar hat im August 2013 gemeinsam mit dem Kollegen Dr. Elberling für die Schleswig-Holsteinische Strafverteidigervereinigung eine Stellungnahme zum Entwurf des Versammlungsfreiheitsgesetzes für das Land Schleswig-Holstein verfasst. In dieser wird, entsprechend den Zielen und Aufgaben der Vereinigung, das Augenmerk in erster Linie auf die Straf- und Ordnungswidrigkeitentatbestände gerichtet. In der Stellungnahme wird zunächst begrüßt, dass im Vergleich ... Weiterlesen
Diesen Beitrag zum Strafprozess- und vor allem auch Berufsrecht finden Sie abgedruckt in den Kammernachrichten der Schleswig-Holsteinischen Rechtsanwaltskammer, Ausgabe III/2011, S. 8ff. Zu den Grundpflichten des Anwalts gehört es bekanntlich, Interessenkollisionen zu vermeiden. Die Frage, wann im Einzelfall eine solche Interessenkollision vorliegt, wirft schwierige Abgrenzungsprobleme auf. Die Problematik verschärft sich noch durch § 3 BORA, ... Weiterlesen
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Der gemeinsam mit Prof. Dr. Dennis Bock, Universität Jena, verfasste Beitrag „Die Besetzungsrüge nach Geschäftsplanänderung “ stellt eine Anmerkung zu BGH StV 2010, 290, dar und ist in NStZ 2010, S. 190 ff., veröffentlicht. Die besprochene Entscheidung des Bundesgerichtshofes und der Beitrag befassen sich mit den Begründungserfordernissen an die Änderung des Geschäftsverteilungsplanes eines Landgerichts durch Präsidiumsbeschlüsse während ... Weiterlesen
Fehlender Pflichtverteidiger als Wiedereinsetzungsgrund, Anmerkung zu: OLG Schleswig, Beschl. v. 23.09.2008 – 2 Ss 139/08, Strafverteidiger 2010, S. 62 f. Zur Wiedereinsetzung gegen die Versäumung der Revisionseinlegungsfrist bei einem jungen Angeklagten, der sich nicht selbst verteidigen konnte und dem trotzdem kein Verteidiger bestellt worden war.
Der Anwalt als Strafverteidiger. Eine vierteilige Serie, erschienen in den Juristischen Arbeitsblättern in den Jahren 2007 bis 2009. Bereitstellung mit freundlicher Genehmigung des Verlags Wolters Kluwer
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Hier informieren wir Sie über aktuelle Verfahren der Kanzlei und weiteres Wissenswertes von den Kollegen. Zunächst wird Ihnen eine Übersicht angezeigt. In den Überschriften ist jeweils ein Link zum betreffenden Artikel hinterlegt.
Rechtsanwalt Schaar hat im August 2013 gemeinsam mit dem Kollegen Dr. Elberling für die Schleswig-Holsteinische Strafverteidigervereinigung eine Stellungnahme zum Entwurf des Versammlungsfreiheitsgesetzes für das Land Schleswig-Holstein verfasst. In dieser wird, entsprechend den Zielen und Aufgaben der Vereinigung, das Augenmerk in erster Linie auf die Straf- und Ordnungswidrigkeitentatbestände gerichtet. In der Stellungnahme wird zunächst begrüßt, dass im Vergleich ... Weiterlesen
Diesen Beitrag zum Strafprozess- und vor allem auch Berufsrecht finden Sie abgedruckt in den Kammernachrichten der Schleswig-Holsteinischen Rechtsanwaltskammer, Ausgabe III/2011, S. 8ff. Zu den Grundpflichten des Anwalts gehört es bekanntlich, Interessenkollisionen zu vermeiden. Die Frage, wann im Einzelfall eine solche Interessenkollision vorliegt, wirft schwierige Abgrenzungsprobleme auf. Die Problematik verschärft sich noch durch § 3 BORA, ... Weiterlesen
Zum Tatbestandsmerkmal der „Verwendung gegen eine Verwendungsbeschränkung“ i.S.v. § 264 I Nr. 2 StGB, StraFo 2011, S. 73 ff., gemeinsam mit Prof. Dr. Dennis Bock, Friedrich-Schiller-Universität Jena.
Der gemeinsam mit Prof. Dr. Dennis Bock, Universität Jena, verfasste Beitrag „Die Besetzungsrüge nach Geschäftsplanänderung “ stellt eine Anmerkung zu BGH StV 2010, 290, dar und ist in NStZ 2010, S. 190 ff., veröffentlicht. Die besprochene Entscheidung des Bundesgerichtshofes und der Beitrag befassen sich mit den Begründungserfordernissen an die Änderung des Geschäftsverteilungsplanes eines Landgerichts durch Präsidiumsbeschlüsse während ... Weiterlesen
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Hier informieren wir Sie über aktuelle Verfahren der Kanzlei und weiteres Wissenswertes von den Kollegen. Zunächst wird Ihnen eine Übersicht angezeigt. In den Überschriften ist jeweils ein Link zum betreffenden Artikel hinterlegt.
Rechtsanwalt Schaar hat im August 2013 gemeinsam mit dem Kollegen Dr. Elberling für die Schleswig-Holsteinische Strafverteidigervereinigung eine Stellungnahme zum Entwurf des Versammlungsfreiheitsgesetzes für das Land Schleswig-Holstein verfasst. In dieser wird, entsprechend den Zielen und Aufgaben der Vereinigung, das Augenmerk in erster Linie auf die Straf- und Ordnungswidrigkeitentatbestände gerichtet. In der Stellungnahme wird zunächst begrüßt, dass im Vergleich ... Weiterlesen
Diesen Beitrag zum Strafprozess- und vor allem auch Berufsrecht finden Sie abgedruckt in den Kammernachrichten der Schleswig-Holsteinischen Rechtsanwaltskammer, Ausgabe III/2011, S. 8ff. Zu den Grundpflichten des Anwalts gehört es bekanntlich, Interessenkollisionen zu vermeiden. Die Frage, wann im Einzelfall eine solche Interessenkollision vorliegt, wirft schwierige Abgrenzungsprobleme auf. Die Problematik verschärft sich noch durch § 3 BORA, ... Weiterlesen
Zum Tatbestandsmerkmal der „Verwendung gegen eine Verwendungsbeschränkung“ i.S.v. § 264 I Nr. 2 StGB, StraFo 2011, S. 73 ff., gemeinsam mit Prof. Dr. Dennis Bock, Friedrich-Schiller-Universität Jena.
Der gemeinsam mit Prof. Dr. Dennis Bock, Universität Jena, verfasste Beitrag „Die Besetzungsrüge nach Geschäftsplanänderung “ stellt eine Anmerkung zu BGH StV 2010, 290, dar und ist in NStZ 2010, S. 190 ff., veröffentlicht. Die besprochene Entscheidung des Bundesgerichtshofes und der Beitrag befassen sich mit den Begründungserfordernissen an die Änderung des Geschäftsverteilungsplanes eines Landgerichts durch Präsidiumsbeschlüsse während ... Weiterlesen
Fehlender Pflichtverteidiger als Wiedereinsetzungsgrund, Anmerkung zu: OLG Schleswig, Beschl. v. 23.09.2008 – 2 Ss 139/08, Strafverteidiger 2010, S. 62 f. Zur Wiedereinsetzung gegen die Versäumung der Revisionseinlegungsfrist bei einem jungen Angeklagten, der sich nicht selbst verteidigen konnte und dem trotzdem kein Verteidiger bestellt worden war.
Der Anwalt als Strafverteidiger. Eine vierteilige Serie, erschienen in den Juristischen Arbeitsblättern in den Jahren 2007 bis 2009. Bereitstellung mit freundlicher Genehmigung des Verlags Wolters Kluwer
Letztes Wort und Schlussvortrag des Angeklagten – ein Fallstrick mit Konsequenzen für die Revision, Juristische Arbeitsblätter 2009, S. 136 ff., gemeinsam mit Prof. Dr. Dennis Bock, Friedrich-Schiller-Universität Jena.
„Menschenhandel“, illegale Migration und die EU-Osterweiterung, in: Thiée, Philipp (Hg.), Menschen Handel: Wie der Sexmarkt strafrechtlich reguliert wird, Berlin 2008, S. 101 – 116.