Dr. Martin Schaar
Hier informieren wir Sie über aktuelle Verfahren der Kanzlei und weiteres Wissenswertes von den Kollegen.
Zunächst wird Ihnen eine Übersicht angezeigt. In den Überschriften ist jeweils ein Link zum betreffenden Artikel hinterlegt.
Der Grundtatbestand des Menschenhandels in § 232 Abs. 1 StGB
Im Januar 2014 wurde die Promotionsschrift von Rechtsanwalt Dr. Schaar veröffentlicht. Die Arbeit trägt den Titel „Der Grundtatbestand des Menschhandels zur sexuellen Ausbeutung in § 232 Abs. 1 StGB – Versuch einer Rechtsgutsbestimmung und teleologische Reduktion unter besonderer Berücksichtigung des Prostitutionsgesetzes“. Menschenhandel bedeutet, die Zwangslage oder Hilflosigkeit eines Menschen zu bestimmten Zwecken auszunutzen. Der Tatbestand ... Weiterlesen
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„Menschenhandel“, illegale Migration und die EU-Osterweiterung
„Menschenhandel“, illegale Migration und die EU-Osterweiterung, in: Thiée, Philipp (Hg.), Menschen Handel: Wie der Sexmarkt strafrechtlich reguliert wird, Berlin 2008, S. 101 – 116.
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Rezension zu Tobias Singelnstein; Peer Stolle:
Die Sicherheitsgesellschaft. Soziale Kontrolle im 21. Jahrhundert, in Neue Kriminalpolitik 2006, S. 159.
Dr. Martin Schaar
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Werbung für Sexualkontakte durch Prostituierte
Anmerkung zu BGH, Urteil vom 13. Juli 2006, Neue Kriminalpolitik 2006, S. 150-151.
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Zu § 232 Abs. 1 StGB, Menschenhandel:
Einwände gegen den am 19.05.2005 neu gefassten Straftatbestand des Menschenhandels in § 232 Abs. 1 StGB, Neue Kriminalpolitik 2005, S. 61-63. (zusammen mit Prof. Dr. Monika Frommel)
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