Hier informieren wir Sie über aktuelle Verfahren der Kanzlei und weiteres Wissenswertes von den Kollegen. Zunächst wird Ihnen eine Übersicht angezeigt. In den Überschriften ist jeweils ein Link zum betreffenden Artikel hinterlegt.
Einwände gegen den am 19.05.2005 neu gefassten Straftatbestand des Menschenhandels in § 232 Abs. 1 StGB, Neue Kriminalpolitik 2005, S. 61-63. (zusammen mit Prof. Dr. Monika Frommel)
Strafrechtliche Implikationen des neu gefassten Kennzeichenverbots, in: Das vereinsrechtliche Kennzeichenverbot als Instrument zur internationalen Terrorismusbekämpfung, herausgegeben von von Mutius/Nolte, Kiel 2003.
Außervollzugsetzung eines Unterbringungsbefehls – Anmerkung zum Beschluss des Landgerichts Kiel – II KLs (48/01) – vom 19. November 2002, HRRS 5/2003, S. 91 ff.
Besprechung von: OLG Frankfurt a. M., Beschluss vom 05.02.2000 – 3 Ws 144/00 (Keine Rechtsbeugung des Haftrichters bei förmlicher Vernehmung erst am übernächsten Tag nach der Festnahme), NStZ 2001, S. 253 f.
Besprechung von: OLG Frankfurt a. M., Beschluß vom 05.02.2000 – 3 Ws 144/00 (Keine Rechtsbeugung des Haftrichters bei förmlicher Vernehmung erst am übernächsten Tag nach der Festnahme), NStZ 2001, S. 253 f.
Vortatbeteiligung und Strafvereitelung, zugleich Besprechung von BGH, Beschluss vom 05.12.1997 – 2 StR 505/97, NJW 1999, S. 764 f., gemeinsam mit Prof. Dr. Gereon Wolters, Ruhr-Universität Bochum. In der Besprechung findet eine Auseinandersetzung mit Postpendenz- und Wahlfeststellung statt, außerdem wird das Verhältnis von Vor- und Anschlußtaten mit den in diesem Zusammenhang auftretenden Problemen erörtert.
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Einwände gegen den am 19.05.2005 neu gefassten Straftatbestand des Menschenhandels in § 232 Abs. 1 StGB, Neue Kriminalpolitik 2005, S. 61-63. (zusammen mit Prof. Dr. Monika Frommel)
Strafrechtliche Implikationen des neu gefassten Kennzeichenverbots, in: Das vereinsrechtliche Kennzeichenverbot als Instrument zur internationalen Terrorismusbekämpfung, herausgegeben von von Mutius/Nolte, Kiel 2003.
Außervollzugsetzung eines Unterbringungsbefehls – Anmerkung zum Beschluss des Landgerichts Kiel – II KLs (48/01) – vom 19. November 2002, HRRS 5/2003, S. 91 ff.
Besprechung von: OLG Frankfurt a. M., Beschluss vom 05.02.2000 – 3 Ws 144/00 (Keine Rechtsbeugung des Haftrichters bei förmlicher Vernehmung erst am übernächsten Tag nach der Festnahme), NStZ 2001, S. 253 f.
Besprechung von: OLG Frankfurt a. M., Beschluß vom 05.02.2000 – 3 Ws 144/00 (Keine Rechtsbeugung des Haftrichters bei förmlicher Vernehmung erst am übernächsten Tag nach der Festnahme), NStZ 2001, S. 253 f.
Vortatbeteiligung und Strafvereitelung, zugleich Besprechung von BGH, Beschluss vom 05.12.1997 – 2 StR 505/97, NJW 1999, S. 764 f., gemeinsam mit Prof. Dr. Gereon Wolters, Ruhr-Universität Bochum. In der Besprechung findet eine Auseinandersetzung mit Postpendenz- und Wahlfeststellung statt, außerdem wird das Verhältnis von Vor- und Anschlußtaten mit den in diesem Zusammenhang auftretenden Problemen erörtert.
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Einwände gegen den am 19.05.2005 neu gefassten Straftatbestand des Menschenhandels in § 232 Abs. 1 StGB, Neue Kriminalpolitik 2005, S. 61-63. (zusammen mit Prof. Dr. Monika Frommel)
Strafrechtliche Implikationen des neu gefassten Kennzeichenverbots, in: Das vereinsrechtliche Kennzeichenverbot als Instrument zur internationalen Terrorismusbekämpfung, herausgegeben von von Mutius/Nolte, Kiel 2003.
Außervollzugsetzung eines Unterbringungsbefehls – Anmerkung zum Beschluss des Landgerichts Kiel – II KLs (48/01) – vom 19. November 2002, HRRS 5/2003, S. 91 ff.
Besprechung von: OLG Frankfurt a. M., Beschluss vom 05.02.2000 – 3 Ws 144/00 (Keine Rechtsbeugung des Haftrichters bei förmlicher Vernehmung erst am übernächsten Tag nach der Festnahme), NStZ 2001, S. 253 f.
Besprechung von: OLG Frankfurt a. M., Beschluß vom 05.02.2000 – 3 Ws 144/00 (Keine Rechtsbeugung des Haftrichters bei förmlicher Vernehmung erst am übernächsten Tag nach der Festnahme), NStZ 2001, S. 253 f.
Vortatbeteiligung und Strafvereitelung, zugleich Besprechung von BGH, Beschluss vom 05.12.1997 – 2 StR 505/97, NJW 1999, S. 764 f., gemeinsam mit Prof. Dr. Gereon Wolters, Ruhr-Universität Bochum. In der Besprechung findet eine Auseinandersetzung mit Postpendenz- und Wahlfeststellung statt, außerdem wird das Verhältnis von Vor- und Anschlußtaten mit den in diesem Zusammenhang auftretenden Problemen erörtert.
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Einwände gegen den am 19.05.2005 neu gefassten Straftatbestand des Menschenhandels in § 232 Abs. 1 StGB, Neue Kriminalpolitik 2005, S. 61-63. (zusammen mit Prof. Dr. Monika Frommel)
Strafrechtliche Implikationen des neu gefassten Kennzeichenverbots, in: Das vereinsrechtliche Kennzeichenverbot als Instrument zur internationalen Terrorismusbekämpfung, herausgegeben von von Mutius/Nolte, Kiel 2003.
Außervollzugsetzung eines Unterbringungsbefehls – Anmerkung zum Beschluss des Landgerichts Kiel – II KLs (48/01) – vom 19. November 2002, HRRS 5/2003, S. 91 ff.
Besprechung von: OLG Frankfurt a. M., Beschluss vom 05.02.2000 – 3 Ws 144/00 (Keine Rechtsbeugung des Haftrichters bei förmlicher Vernehmung erst am übernächsten Tag nach der Festnahme), NStZ 2001, S. 253 f.
Besprechung von: OLG Frankfurt a. M., Beschluß vom 05.02.2000 – 3 Ws 144/00 (Keine Rechtsbeugung des Haftrichters bei förmlicher Vernehmung erst am übernächsten Tag nach der Festnahme), NStZ 2001, S. 253 f.
Vortatbeteiligung und Strafvereitelung, zugleich Besprechung von BGH, Beschluss vom 05.12.1997 – 2 StR 505/97, NJW 1999, S. 764 f., gemeinsam mit Prof. Dr. Gereon Wolters, Ruhr-Universität Bochum. In der Besprechung findet eine Auseinandersetzung mit Postpendenz- und Wahlfeststellung statt, außerdem wird das Verhältnis von Vor- und Anschlußtaten mit den in diesem Zusammenhang auftretenden Problemen erörtert.
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Strafrechtliche Implikationen des neu gefassten Kennzeichenverbots, in: Das vereinsrechtliche Kennzeichenverbot als Instrument zur internationalen Terrorismusbekämpfung, herausgegeben von von Mutius/Nolte, Kiel 2003.
Außervollzugsetzung eines Unterbringungsbefehls – Anmerkung zum Beschluss des Landgerichts Kiel – II KLs (48/01) – vom 19. November 2002, HRRS 5/2003, S. 91 ff.
Besprechung von: OLG Frankfurt a. M., Beschluss vom 05.02.2000 – 3 Ws 144/00 (Keine Rechtsbeugung des Haftrichters bei förmlicher Vernehmung erst am übernächsten Tag nach der Festnahme), NStZ 2001, S. 253 f.
Besprechung von: OLG Frankfurt a. M., Beschluß vom 05.02.2000 – 3 Ws 144/00 (Keine Rechtsbeugung des Haftrichters bei förmlicher Vernehmung erst am übernächsten Tag nach der Festnahme), NStZ 2001, S. 253 f.
Vortatbeteiligung und Strafvereitelung, zugleich Besprechung von BGH, Beschluss vom 05.12.1997 – 2 StR 505/97, NJW 1999, S. 764 f., gemeinsam mit Prof. Dr. Gereon Wolters, Ruhr-Universität Bochum. In der Besprechung findet eine Auseinandersetzung mit Postpendenz- und Wahlfeststellung statt, außerdem wird das Verhältnis von Vor- und Anschlußtaten mit den in diesem Zusammenhang auftretenden Problemen erörtert.
Hier informieren wir Sie über aktuelle Verfahren der Kanzlei und weiteres Wissenswertes von den Kollegen. Zunächst wird Ihnen eine Übersicht angezeigt. In den Überschriften ist jeweils ein Link zum betreffenden Artikel hinterlegt.
Einwände gegen den am 19.05.2005 neu gefassten Straftatbestand des Menschenhandels in § 232 Abs. 1 StGB, Neue Kriminalpolitik 2005, S. 61-63. (zusammen mit Prof. Dr. Monika Frommel)
Strafrechtliche Implikationen des neu gefassten Kennzeichenverbots, in: Das vereinsrechtliche Kennzeichenverbot als Instrument zur internationalen Terrorismusbekämpfung, herausgegeben von von Mutius/Nolte, Kiel 2003.
Außervollzugsetzung eines Unterbringungsbefehls – Anmerkung zum Beschluss des Landgerichts Kiel – II KLs (48/01) – vom 19. November 2002, HRRS 5/2003, S. 91 ff.
Besprechung von: OLG Frankfurt a. M., Beschluss vom 05.02.2000 – 3 Ws 144/00 (Keine Rechtsbeugung des Haftrichters bei förmlicher Vernehmung erst am übernächsten Tag nach der Festnahme), NStZ 2001, S. 253 f.
Besprechung von: OLG Frankfurt a. M., Beschluß vom 05.02.2000 – 3 Ws 144/00 (Keine Rechtsbeugung des Haftrichters bei förmlicher Vernehmung erst am übernächsten Tag nach der Festnahme), NStZ 2001, S. 253 f.
Vortatbeteiligung und Strafvereitelung, zugleich Besprechung von BGH, Beschluss vom 05.12.1997 – 2 StR 505/97, NJW 1999, S. 764 f., gemeinsam mit Prof. Dr. Gereon Wolters, Ruhr-Universität Bochum. In der Besprechung findet eine Auseinandersetzung mit Postpendenz- und Wahlfeststellung statt, außerdem wird das Verhältnis von Vor- und Anschlußtaten mit den in diesem Zusammenhang auftretenden Problemen erörtert.
Hier informieren wir Sie über aktuelle Verfahren der Kanzlei und weiteres Wissenswertes von den Kollegen. Zunächst wird Ihnen eine Übersicht angezeigt. In den Überschriften ist jeweils ein Link zum betreffenden Artikel hinterlegt.
Einwände gegen den am 19.05.2005 neu gefassten Straftatbestand des Menschenhandels in § 232 Abs. 1 StGB, Neue Kriminalpolitik 2005, S. 61-63. (zusammen mit Prof. Dr. Monika Frommel)
Strafrechtliche Implikationen des neu gefassten Kennzeichenverbots, in: Das vereinsrechtliche Kennzeichenverbot als Instrument zur internationalen Terrorismusbekämpfung, herausgegeben von von Mutius/Nolte, Kiel 2003.
Außervollzugsetzung eines Unterbringungsbefehls – Anmerkung zum Beschluss des Landgerichts Kiel – II KLs (48/01) – vom 19. November 2002, HRRS 5/2003, S. 91 ff.
Besprechung von: OLG Frankfurt a. M., Beschluss vom 05.02.2000 – 3 Ws 144/00 (Keine Rechtsbeugung des Haftrichters bei förmlicher Vernehmung erst am übernächsten Tag nach der Festnahme), NStZ 2001, S. 253 f.
Besprechung von: OLG Frankfurt a. M., Beschluß vom 05.02.2000 – 3 Ws 144/00 (Keine Rechtsbeugung des Haftrichters bei förmlicher Vernehmung erst am übernächsten Tag nach der Festnahme), NStZ 2001, S. 253 f.
Vortatbeteiligung und Strafvereitelung, zugleich Besprechung von BGH, Beschluss vom 05.12.1997 – 2 StR 505/97, NJW 1999, S. 764 f., gemeinsam mit Prof. Dr. Gereon Wolters, Ruhr-Universität Bochum. In der Besprechung findet eine Auseinandersetzung mit Postpendenz- und Wahlfeststellung statt, außerdem wird das Verhältnis von Vor- und Anschlußtaten mit den in diesem Zusammenhang auftretenden Problemen erörtert.
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Einwände gegen den am 19.05.2005 neu gefassten Straftatbestand des Menschenhandels in § 232 Abs. 1 StGB, Neue Kriminalpolitik 2005, S. 61-63. (zusammen mit Prof. Dr. Monika Frommel)
Strafrechtliche Implikationen des neu gefassten Kennzeichenverbots, in: Das vereinsrechtliche Kennzeichenverbot als Instrument zur internationalen Terrorismusbekämpfung, herausgegeben von von Mutius/Nolte, Kiel 2003.
Außervollzugsetzung eines Unterbringungsbefehls – Anmerkung zum Beschluss des Landgerichts Kiel – II KLs (48/01) – vom 19. November 2002, HRRS 5/2003, S. 91 ff.
Besprechung von: OLG Frankfurt a. M., Beschluss vom 05.02.2000 – 3 Ws 144/00 (Keine Rechtsbeugung des Haftrichters bei förmlicher Vernehmung erst am übernächsten Tag nach der Festnahme), NStZ 2001, S. 253 f.
Besprechung von: OLG Frankfurt a. M., Beschluß vom 05.02.2000 – 3 Ws 144/00 (Keine Rechtsbeugung des Haftrichters bei förmlicher Vernehmung erst am übernächsten Tag nach der Festnahme), NStZ 2001, S. 253 f.
Vortatbeteiligung und Strafvereitelung, zugleich Besprechung von BGH, Beschluss vom 05.12.1997 – 2 StR 505/97, NJW 1999, S. 764 f., gemeinsam mit Prof. Dr. Gereon Wolters, Ruhr-Universität Bochum. In der Besprechung findet eine Auseinandersetzung mit Postpendenz- und Wahlfeststellung statt, außerdem wird das Verhältnis von Vor- und Anschlußtaten mit den in diesem Zusammenhang auftretenden Problemen erörtert.
Hier informieren wir Sie über aktuelle Verfahren der Kanzlei und weiteres Wissenswertes von den Kollegen. Zunächst wird Ihnen eine Übersicht angezeigt. In den Überschriften ist jeweils ein Link zum betreffenden Artikel hinterlegt.
Einwände gegen den am 19.05.2005 neu gefassten Straftatbestand des Menschenhandels in § 232 Abs. 1 StGB, Neue Kriminalpolitik 2005, S. 61-63. (zusammen mit Prof. Dr. Monika Frommel)
Strafrechtliche Implikationen des neu gefassten Kennzeichenverbots, in: Das vereinsrechtliche Kennzeichenverbot als Instrument zur internationalen Terrorismusbekämpfung, herausgegeben von von Mutius/Nolte, Kiel 2003.
Außervollzugsetzung eines Unterbringungsbefehls – Anmerkung zum Beschluss des Landgerichts Kiel – II KLs (48/01) – vom 19. November 2002, HRRS 5/2003, S. 91 ff.
Besprechung von: OLG Frankfurt a. M., Beschluss vom 05.02.2000 – 3 Ws 144/00 (Keine Rechtsbeugung des Haftrichters bei förmlicher Vernehmung erst am übernächsten Tag nach der Festnahme), NStZ 2001, S. 253 f.
Besprechung von: OLG Frankfurt a. M., Beschluß vom 05.02.2000 – 3 Ws 144/00 (Keine Rechtsbeugung des Haftrichters bei förmlicher Vernehmung erst am übernächsten Tag nach der Festnahme), NStZ 2001, S. 253 f.
Vortatbeteiligung und Strafvereitelung, zugleich Besprechung von BGH, Beschluss vom 05.12.1997 – 2 StR 505/97, NJW 1999, S. 764 f., gemeinsam mit Prof. Dr. Gereon Wolters, Ruhr-Universität Bochum. In der Besprechung findet eine Auseinandersetzung mit Postpendenz- und Wahlfeststellung statt, außerdem wird das Verhältnis von Vor- und Anschlußtaten mit den in diesem Zusammenhang auftretenden Problemen erörtert.
Hier informieren wir Sie über aktuelle Verfahren der Kanzlei und weiteres Wissenswertes von den Kollegen. Zunächst wird Ihnen eine Übersicht angezeigt. In den Überschriften ist jeweils ein Link zum betreffenden Artikel hinterlegt.
Einwände gegen den am 19.05.2005 neu gefassten Straftatbestand des Menschenhandels in § 232 Abs. 1 StGB, Neue Kriminalpolitik 2005, S. 61-63. (zusammen mit Prof. Dr. Monika Frommel)
Strafrechtliche Implikationen des neu gefassten Kennzeichenverbots, in: Das vereinsrechtliche Kennzeichenverbot als Instrument zur internationalen Terrorismusbekämpfung, herausgegeben von von Mutius/Nolte, Kiel 2003.
Außervollzugsetzung eines Unterbringungsbefehls – Anmerkung zum Beschluss des Landgerichts Kiel – II KLs (48/01) – vom 19. November 2002, HRRS 5/2003, S. 91 ff.
Besprechung von: OLG Frankfurt a. M., Beschluss vom 05.02.2000 – 3 Ws 144/00 (Keine Rechtsbeugung des Haftrichters bei förmlicher Vernehmung erst am übernächsten Tag nach der Festnahme), NStZ 2001, S. 253 f.
Besprechung von: OLG Frankfurt a. M., Beschluß vom 05.02.2000 – 3 Ws 144/00 (Keine Rechtsbeugung des Haftrichters bei förmlicher Vernehmung erst am übernächsten Tag nach der Festnahme), NStZ 2001, S. 253 f.
Vortatbeteiligung und Strafvereitelung, zugleich Besprechung von BGH, Beschluss vom 05.12.1997 – 2 StR 505/97, NJW 1999, S. 764 f., gemeinsam mit Prof. Dr. Gereon Wolters, Ruhr-Universität Bochum. In der Besprechung findet eine Auseinandersetzung mit Postpendenz- und Wahlfeststellung statt, außerdem wird das Verhältnis von Vor- und Anschlußtaten mit den in diesem Zusammenhang auftretenden Problemen erörtert.